3. Berichterstattung
Die CSRD-Berichtspflicht
Mit der Verabschiedung der Europäischen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) sind einige Unternehmen verpflichtet, der Berichtspflicht nachzukommen. Die CSRD ist im Kontext des Green Deals der EU entstanden und soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen transparent und vergleichbar machen.
Wir haben für Sie den Prozess, mit dem Sie zu Ihrem Nachhaltigkeitsbericht kommen, in 10 Stufen aufgeteilt. Einige Stationen kennen Sie bereits aus Kapitel 2 und 3. Der zentrale Unterschied zum betrieblichen Klimaschutz ist, dass die CSRD-Berichtspflicht über klimabezogene Themen hinausgeht.
- Prüfen Sie, ob Sie von der Berichtspflicht betroffen sind. Ob und ab wann Sie direkt betroffen sind, hängt davon ab, ob Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Es gelten die folgenden Berichtspflichten (Stand September 2024):
- Bericht über das Geschäftsjahr 2024: Betrifft Unternehmen, die bereits in den Geltungsbereich der bislang gültigen Non-financial Reporting Directive gefallen sind.
- Bericht über das Geschäftsjahr 2025: Betrifft alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen (unabhängig ihrer Kapitalmarktorientierung):
- Bilanzsumme von mindestens 25 Mio Euro
- Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Mio Euro
- Mindestens 250 Beschäftigte
- Bericht über das Geschäftsjahr 2026: Betrifft alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.
Um möglichen Stakeholderanfragen zuvorzukommen, kann es sich für Ihr Unternehmen lohnen, sich bereits frühzeitig mit der Richtlinie auseinanderzusetzen (Opt-Out Möglichkeite bis Geschäftsjahr 2028). - Sonderfall Nicht-EU-Firmen: Auch Nicht-EU-Firmen, die ein Tochterunternehmen oder eine Betriebsstätte in einem EU-Staat haben, können von der CSRD betroffen sein. Über welches Geschäftsjahr der erste Bericht verfasst werden muss, wird anhand derselben Kriterien entschieden, die zuvor für EU-Firmen festgelegt wurden. Sie sind zur Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet, wenn alle folgenden Kriterien zutreffen:
- Mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in der EU
- Nettoumsatz von mindestens 150 Mio Euro innerhalb der EU
Sie sind (noch) nicht berichtspflichtig? Um möglichen Anfragen von Stakeholdern zuvorzukommen, kann es sich für Ihr Unternehmen dennoch lohnen, sich bereits frühzeitig mit der Richtlinie auseinanderzusetzen.
- Legen Sie Verantwortlichkeiten fest, indem Sie ein Nachhaltigkeitsteam bilden, das in Ihren verschiedenen Fachbereichen für die CSRD-Pflichten verantwortlich ist.
-
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Anforderungen und Nachhaltigkeitsthemen.
Für die Umsetzung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die Kommission die EFRAG mit der Erarbeitung Europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) beauftragt. 2023 erschien das erste Set, die generellen und themenbezogenen Standards.
Weitere sektorspezifische Standards sowie spezielle KMU-Standards sind für 2024 angekündigt.Überblick über die Themen des 1. Sets der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)
Generelle Standards
ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
ESRS 2: Allgemeine Angaben
Themenbezogene Standards
GOVERNANCE
G1 Unternehmenspolitik
UMWELT
E1 Klimawandel
E2 Umweltverschmutzung
E3 Wasser- & Meeresressourcen
E4 Biologische Vielfalt & Ökosysteme
E5 Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft
SOZIALES
S1 Eigene Belegschaft
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S3 Betroffene Gemeinschaften
S4 Verbraucherinnen und Endnutzer
Zu den einzelnen Themen (G1 bis S4) gibt es noch weitere Unterthemen. -
Erheben Sie den Status Quo zur Frage, was Sie in Ihrem Unternehmen bereits zum Thema Nachhaltigkeit beisteuern. Hierfür zählen Sie beispielsweise Ihre Aktivitäten, Maßnahmen und bestehende Umwelt- oder Klimamanagementsysteme auf. Gehen Sie systematisch die Themen/Unterthemen/Unterunterthemen des ESRS durch, um Ihre Lücken zu identifizieren.
-
Identifizieren Sie, welche Interessenträger es für Ihr Unternehmen gibt und welchen wechselseitigen Einfluss es zwischen den Interessenträgern und Ihrem Unternehmen gibt.
-
Führen Sie eine Wesentlichkeitsanalyse durch, um die Berichtsinhalte zu bestimmen und beziehen Sie hierbei die identifizierten Interessenträger mit ein.
-
Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie, indem Sie SMARTE Ziele für die ESRS-Nachhaltigkeitsthemen definieren.
-
Erheben Sie Daten entlang der wesentlichen Themen. Es gibt einige Pflichtangaben, die Sie machen müssen. Darüber hinaus sollten Sie Datenpunkte zu den von Ihnen als wesentlich identifizierten Themen sammeln.
-
Erstatten Sie Bericht, indem Sie die von den ESRS geforderten Inhalte in Ihren (Konzern-)Lagebericht integrieren. Ihr Wirtschaftsprüfer muss Ihren Bericht prüfen.
-
Entwickeln Sie Ihr Nachhaltigkeitsmanagementsystem weiter. Da die Nachhaltigkeitsberichterstattung jährlich erfolgt, bietet es sich an, ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem dauerhaft zu etablieren.
IZU-Handlungshilfen
Unsere Handlungshilfe „10 Schritte zur CSRD“ bereitet Sie auf die Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD vor. Sie erhalten Informationen und nützliche Tipps dazu, was Sie tun müssen, um den Anforderungen an die Berichterstattung gerecht zu werden. Praktische Beispiele und Checklisten zum Selbst-Abhaken erleichtern Ihnen den Weg zur Umsetzung.