Begriffsklärung

Welche Begriffe kann ich verwenden?

Wenn Sie sich mit betrieblichem Klimaschutz beschäftigen ist es wichtig, sich mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten auseinanderzusetzen. Es gibt viele wohlklingende Begriffe, die sich auf Klimaschutz beziehen. Oft ist aber nicht klar definiert, was diese wirklich bedeuten.

Übersicht über häufig verwendete Begriffe

Oft werden aus Unwissenheit oder als bewusster Versuch, die eigenen Klimabemühungen größer erscheinen zu lassen, Begriffe wie „klimaneutral“ statt „CO2-neutral“ oder „emissionsfrei“ statt „emissionsneutral“ verwendet. Dadurch kann schnell ein falsches Bild der klimawirksamen Tätigkeiten entstehen und Aussagen können als Greenwashing wahrgenommen werden (siehe auch Schritt 4.2 Externe Kommunikation). Es ist jedoch wichtig, Klimaschutz immer transparent zu betreiben und exakt zu berichten.

Mit welcher Art von betrieblichem Klimaschutz möchten Sie sich auseinandersetzen?

Informieren Sie sich hier darüber, welche Möglichkeiten Sie haben und entscheiden Sie dann, welche Zielsetzung Sie verfolgen wollen.

Neutralität/Netto-Null

Mit dem Begriff Neutralität (manchmal auch „Netto-Null“) ist der Zustand gemeint, in dem ein Gleichgewicht zwischen der Emission von THG und deren Aufnahme aus der Atmosphäre in Senken herrscht. Senken werden auch als „Negativ-Emission“ bezeichnet. Das heißt: Wenn genauso viel emittiert wird wie an anderer Stelle durch Senken entnommen/kompensiert wird, kann man in der Gesamtbilanz von Neutralität sprechen.

Nur wenn tatsächlich gar keine Treibhausgase emittiert werden, kann von „emissionsfrei“ gesprochen werden. Das heißt, Unternehmen, die sich als klima-, treibhausgas- oder CO2-neutral bezeichnen, sind nicht emissionsfrei, sondern kompensieren ihre Emissionen durch Klimaschutzprojekte.

Klimaneutrales Unternehmen

Diese Bezeichnung bezieht sich auf ein Unternehmen, dessen gesamte Aktivitäten keine Nettoauswirkungen auf das Klimasystem haben. Das umfasst neben den direkt und indirekt verursachten THG-Emissionen auch alle weiteren Handlungen des Unternehmens, die das Klima beeinflussen, wie z. B. klimaschädliche Investitionen. Diese Klimawirkungen sind aber sehr schwer zu definieren und zu erfassen.

Oft wird „klimaneutral“ fälschlicherweise genutzt, um eigentlich „treibhausgasneutral“ auszudrücken.

THG-neutrales Unternehmen

Ist eigentlich der präzise Begriff für das, was im Sprachgebrauch meist als "klimaneutrales Unternehmen" bezeichnet wird. Der Begriff schließt alle vom Unternehmen emittierten THG und deren Wirkung auf das Klima mit ein, also neben Kohlenstoffdioxid beispielsweise auch Methan, Ozon oder Wasserdampf. Die Klimawirkung von THG wird meist in CO2-Äquivalente umgerechnet, sodass der gesamte Einfluss aller THG über eine Zahl vermittelt werden kann.

CO2-neutrales Unternehmen

Dieser Begriff beschreibt die CO2-Emissionen eines Unternehmens. Andere THG-Emissionen und klimawirksame Handlungen eines Unternehmens werden nicht erfasst. Dabei können nur die direkten Emissionen aber auch indirekte Emissionen betrachtet werden. 

 

Vertiefung Treibhausgasneutralität

Ende 2023 wurde die EU-Norm ISO 14068-1:2023 veröffentlicht, die die THG-Neutralität von Unternehmen, Organisationen und Produkten definiert sowie einen systematischen und transparenten Prozess mit verschiedenen Schritten zur Erreichung der THG-Neutralität beschreibt und fordert. Mit der ISO 14068-1:2023 gibt es zum ersten Mal eine internationale Norm für den Begriff der THG-Neutralität.

THG-Neutralität wird laut der Norm erreicht, wenn der CO2-Fußabdruck durch CO2-Zertifikate (aus Projekten zur THG-Minderung und THG-Entnahme) in gleicher Höhe ausgeglichen wird. 

CO2-Fußabdruck = THG-Quellen - THG-Entnahme innerhalb der Organisation durch THG-Senken

Weitere Informationen finden Sie im Factsheet des UBA „Ein Standard für die Treibhausgasneutralität“ (Stand Januar 2024) und in der ISO-Norm selbst.

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