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DepV - Deponieverordnung
Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Die DepV gilt für Deponien und Langzeitlager der Klassen 0, I, II, III und IV. Sie
- enthält Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge von Deponien der genannten Klassen, darüber hinaus Anforderungen zur Überwachung und Kontrolle,
- regelt die Behandlung und Ablagerung von Abfällen,
- regelt den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen sowie die Verwertung von Abfällen als Deponieersatzbaustoffe auf oberirdischen Deponien und deren Behandlung und
- enthält Anforderungen zu Langzeitlagern der genannten Klassen.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für Abfallbesitzer und -erzeuger sowie für (auch private) Träger, Inhaber und/oder Betreiber von Deponien und Langzeitlagern. Sie gilt auch für Träger eines (Bau-)Vorhabens, Betreiber von Anlagen zur Behandlung von Abfällen zur Ablagerung auf Deponien und zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen.
Wer ist zuständig?
Genehmigungsbehörde für abfallrechtlich zu genehmigende Deponien der Klassen I, II oder III ist im Allgemeinen die für den Standort zuständige Bezirksregierung, für Deponien der Klasse 0 die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt; AbfZustV). Ansprechpartner bezüglich einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Anlagen im Zusammenhang mit Deponien ist die Genehmigungsbehörde. Weitere Zuständigkeiten sind mit der Abfallzuständigkeitsverordnung geregelt.
Abfallerzeuger wenden sich für die grundlegende Charakterisierung an den Deponiebetreiber.
- IZU Recht und Vollzug: Abfallzuständigkeitsverordnung
- LfU: Hinweise für den Vollzug, z.B. Vorlage für die grundlegende Charakterisierung
- LfU: In Betrieb befindliche Deponien entsorgungspflichtiger Körperschaften in Bayern
- Abfallratgeber Bayern: Suche nach DK 0-Deponien über den Internetauftritt der jeweiligen Kommune
- LfU: Suche über die Hausmüll-Bilanzen für 2021
- IZU Recht und Vollzug: Verordnung zum Abfallwirtschaftsplan Bayern, siehe Überlassungspflichten, GSB ist Betreiber einer Deponie der Klasse III
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 03. Juli 2024
Artikel 3 des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur
Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht ändert § 22a Abs. 4 DepV. Näheres siehe Link BMUV
Änderung vom 9. Juli 2021
Mit Inkrafttreten der Mantelverordnung werden Änderungen in der DepV wirksam, mit denen der Analysenaufwand für klassifizierte und güteüberwachte oder untersuchte Ersatzbaustoffe zur Ablagerung auf Deponien begrenzt wird. Näheres ist folgenden Links zu entnehmen. Für die Verwendung von Ersatzbaustoffen als Deponieersatzbaustoffe gelten die Vorgaben der Deponieverordnung (Ausschluss nach § 1 Abs. 2 Nr. 2c Ersatzbaustoffverordnung).
Änderung vom 30. Juni 2020
Die DepV wird mit Art. 2 der Änderungsverordnung zur AVV und DepV geändert, auch an den neuen rechtlichen und technischen (z. B. Analysenvorschriften) Stand angepasst. Wie das Bundesumweltministerium schreibt, gehen die Änderungen auf die Richtlinie (EU) 2018/850 (siehe Link zur Richtlinie 1999/45/EG) und die Neufassung der Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) zurück. Die Richtlinie war in Bundesrecht umzusetzen. Die EU-Quecksilberverordnung enthält Anforderungen, die weiter auf die DepV wirken.
Art. 2 Nr. 5 Buchstabe c der Änderungsverordnung (grundsätzliches Verbot der Ablagerung für Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Recycling getrennt gesammelter oder verwertbarer Abfälle auf Deponien) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Neu ist die Vorlage des Ergebnisses der Prüfung der Verwertbarkeit von Abfällen und Angabe von Verwertungsmöglichkeiten im Zuge der grundlegenden Charakterisierung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2a DepV – Adressaten: Abfallerzeuger und Einsammler).
Weiterführende Informationen
Links
- EU: Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien, mit Änderungen und z. B. aktueller konsolidierter Fassung
- LfU: Deponien für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
- LfU: FAQ Deponien
- LfU: Merkblätter und Hinweise für den Vollzug bei Deponien
- IZU Recht und Vollzug: Gewinnungsabfallverordnung
- IZU Recht und Vollzug: Versatzverordnung