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Inhalt der Kategorie Recht und Vollzug

In der Kategorie Recht und Vollzug finden Sie themenspezifische Informationen über das Umweltrecht, d.h. Umwelt-Vorschriften, die für das ausgewählte Thema gültig sind (z.B. Bodenschutz oder Wasserrecht), gegliedert nach EU, Bund, Bayern.

Kurze Angaben zum Inhalt der Gesetze erfahren Sie durch Anklicken (Inhalt der Norm, Zuständigkeit, Betroffenheit). Vollzugshinweise (VZH) finden Sie bei den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen. Sofern VZH vorhanden sind, ist die Anzahl angezeigt.

Bitte beachten Sie:

  • Die Gesetze sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
  • EU-Richtlinien gelten nicht unmittelbar in Deutschland, denn sie müssen erst in nationale Gesetze oder Verordnungen umgesetzt werden. Im IZU finden Sie daher die entsprechende nationale Gesetzgebung.
  • Technische Regeln sind nur dann aufgeführt, wenn sie verbindlich sind (z.B. über eine Bekanntmachung des StMUV)
  • Im IZU finden Sie - so vorhanden - einen Link zur aktuell gültigen Online-Fassung der Normen. Ist diese Fassung nicht verfügbar, erfahren Sie bei (*) die Bezugsquelle. Bei allen Gesetzen wird der aktuelle Stand der letzten Änderung angegeben. Aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen weisen wir darauf hin, dass der Stand nicht immer tagesaktuell ist.

Wichtiger Hinweis

Das IZU ist eine allgemeine Informationsquelle. Dies bedeutet, dass es keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann und sich nicht zu bestimmten Einzelverfahren äußert. Für Auskünfte zu Einzelverfahren wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen, die bei den Normen genannt sind.

Bei im Internet abrufbaren Normtexten handelt es sich nicht um die amtliche Fassung (siehe auch Bezugsquellen von Rechtsvorschriften). Diese finden Sie
  • für Normen der EU
    im Amtsblatt der Europäischen Union
  • für Normen des Bundes
    im Bundesgesetzblatt und im Gemeinsamen Ministerialblatt
  • für bayerische Normen
    im Gesetz- und Verordnungsblatt oder im Allgemeinen Ministerialblatt

Haben Sie noch Fragen?

Dann schreiben Sie uns izu@lfu.bayern.de oder rufen Sie uns an (Tel. 0821 / 9071 - 5509). Bei Fragen zu den Gesetzen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden, die in der Kurzinformation benannt sind.