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Allgemeiner Hinweis: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vollzugshinweise, Technische Regeln

Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vollzugshinweise, Technische Regeln

Recht auf Ebene der EU

EG- bzw. EU-Verordnungen

EG-Verordnungen sind Rechtsvorschriften, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Sie gelten damit in allen Mitgliedsstaaten einheitlich und vollständig und sind für alle Gemeinschaftsbürger bindend. EG-Verordnungen werden vom Rat unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments und auf Vorschlag der Europäischen Kommission erlassen.
Ein Beispiel ist die EG-Öko-Audit-Verordnung - Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung.
Seit dem in Kraft treten des Vertrags von Lissabon (1. Dezember 2009) gibt es nur noch Verordnungen der Europäischen Union (EU-Verordnungen).

EG- bzw. EU-Richtlinie

Die EG-Richtlinien sind die häufigste Form der Rechtssetzung auf Ebene der EG. Sie dienen in erster Linie der Angleichung der unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen. Die EG-Richtlinie setzt für die Mitgliedstaaten verbindlich das mit der Richtlinie zu erreichende Ziel fest, überlässt aber den Mitgliedstaaten die Wahl der Form und Mittel der Umsetzung. Die Mitgliedstaaten müssen also diese Richtlinie innerhalb einer Frist in nationales Recht umsetzen. Die Kommission kontrolliert, dass die Richtlinie rechtzeitig und vollständig in das nationale Recht umgesetzt wird.
Ein Beispiel ist die Wasserrahmenrichtlinie - Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, die bis Ende 2003 vom nationalen Gesetzgeber umzusetzen war; in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz, in Bayern im Bayerischen Wassergesetz.
Seit dem in Kraft treten des Vertrags von Lissabon (1. Dezember 2009) gibt es nur noch Richtlinien der Europäischen Union (EU-Richtlinien).

EG- bzw. EU-Entscheidungen

EG- bzw. EU-Entscheidungen sind Einzelakte, die für denjenigen verbindlich sind, an den sie gerichtet sind (z.B. an einzelne oder auch an alle Mitgliedstaaten). Sie sind in allen Teilen verbindlich, gelten unmittelbar und sind damit vergleichbar mit dem deutschen Verwaltungsakt (z. B. EPER - Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 2000 über den Aufbau eines europäischen Schadstoffregisters).

Empfehlungen und Stellungnahmen der EU

Die EU-Gemeinschaftsorgane können sich rechtlich unverbindlich äußern: in den Empfehlungen wird den Adressaten ein bestimmtes Verhalten nahegelegt; Stellungnahmen werden von den Gemeinschaftsorganen abgegeben, wenn es um die Beurteilung einer gegenwärtigen Lage oder bestimmter Vorgänge in der Gemeinschaft oder den Mitgliedsstaaten geht.

Recht auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen

Gesetze

Gesetze sind alle Rechtsvorschriften, die nach einem vorgeschriebenen Verfahren vom Gesetzgeber (=der Legislativen), also vom Bundestag oder von den Landtagen, erlassen werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist in der Verfassung geregelt; diese Rechtsvorschriften heißen auch förmliche Gesetze oder Gesetze im formellen Sinn. Gesetze richten sich an alle Bürger.
Bsp.: BImSchG - Bundesimmissionsschutzgesetz

Verordnungen

Verordnungen sind Rechtsvorschriften, die von der Verwaltung (= der vollziehenden Gewalt, der Exekutiven) erlassen werden. Verordnungen konkretisieren i.d.R. bestimmte Sachverhalte in bestehenden Gesetzen (Bsp.: die Altholzverordnung konkretisiert den Umgang mit Altholz nach den allgemein gehaltenen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes). Verordnungen können nur erlassen werden, soweit das Gesetz eine ensprechende Ermächtigung vorsieht.

Satzungen

Satzungen sind Rechtsvorschriften, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Kommunen, aufgrund ihrer Satzungsbefugnis erlassen werden. Die Satzungsbefugnis, also das Recht Vorschriften zu erlassen, ist ihnen vom Staat verliehen. Kommunen regeln in Satzungen u.a. ihre eigenen Angelegenheiten, die sich auf die ihr angehörigen Personen (ihre Bürger) auswirken (z.B. Abwassersatzung, Müllgebührensatzung u.ä.).

Untergesetzliches Regelwerk

Dazu zählen u.a. Verwaltungsvorschriften und technische Regeln

Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften sind wie der Name schon sagt, Vorschriften für die Verwaltung. Sie werden von einer weisungsbefugten übergeordneten Behörde erlassen und helfen den nachgeordneten Behörden bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung von Gesetzen. Da die Behörden bei ihrer Entscheidungsfindung (z.B. bei der Erteilung einer Genehmigung) Verwaltungsvorschriften einhalten müssen, wirken sich diese indirekt auch auf den Bürger aus. Bekannte Verwaltungsvorschriften sind die Technischen Anleitungen wie TA Lärm oder TA Luft und Vollzugshinweise wie die Vollzugsbekanntmachung zum BImSchG (VBBImSchG).

Technische Regeln

Technische Regeln sind Arbeitsunterlagen und Hilfsmittel für den Arbeitsalltag. Sie sind keine Rechtsvorschriften sondern geben Entscheidungshilfen, bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Vorgehen und / oder konkretisieren Inhalte von Verordnungen. So werden z.B. in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) die Regeln und Erkenntnisse zum § 17 der GefahrstoffVO inhaltlich näher bestimmt.

Zu den technischen Regeln gehören u.a. Technische Regeln stehen - zunächst - jedermann zur Anwendung frei. Sie werden nur rechtsverbindlich, wenn dies in Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften ausdrücklich vorgesehen ist. Sie können von staatlichen Stellen und auch von privaten Institutionen wie dem Deutschen Institut für Normung (DIN) oder dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) herausgegeben werden. Es gibt nationale Technische Regeln für Luftreinhaltung, Wasser/Abwasser, Lärm/Erschütterungen, Boden/Bodenschutz, Abfall und produktorientierte Normung.