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EU Green Deal

Nur wenige Tage nach ihrem Amtsantritt präsentierte die Kommissionspräsidentin der Europäischen Union (EU) Ursula von der Leyen im Dezember 2019 mit dem EU Green Deal eine Agenda für ein nachhaltiges Wachstum. Der ehrgeizige Plan sieht eine klimaneutrale EU bis 2050 vor. Dies bedeutet gerade für die europäische Wirtschaft eine enorme Kraftanstrengung und einen umfassenden Umbau.

Um was geht es im EU Green Deal konkret? Welche Maßnahmen sind vorgesehen? Inwiefern sind Unternehmen betroffen oder gar in der Verantwortung und wie können sie Unterstützung erfahren? Lesen Sie dazu mehr in den folgenden Abschnitten!

Was ist der EU Green Deal?

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein. Dazu sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55 % reduziert werden. Auch soll das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt werden. Der EU Green Deal ist ein zentrales Element der EU-Kommission zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Ziele für nachhaltige Entwicklung.

Der EU Green Deal unterstützt dieses Ziel mit einer neuen Wachstumsstrategie, mit welcher der Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen soll. Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, sollen alle Sektoren der europäischen Wirtschaft unter anderem in umweltfreundliche Technologien investieren und Innovationen in diesem Bereich gefördert werden. Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft dient dabei als Wegweiser.

Erläuterung im nachfolgenden Text. Die zentralen Punkte des EU Green Deal. Quelle: Europäische Union, 1995 bis 2021

Die Abbildung verdeutlicht die zentralen Punkte des EU Green Deal. Die EU-Kommission möchte nicht nur ein europäisches Klimapaket schaffen, sondern auch weltweit Vorreiter für eine nachhaltige Entwicklung sein. Dies soll durch ambitionierte Klimaschutzziele und ein ganzheitliches Konzept erreicht werden. Die Umgestaltung der europäischen Wirtschaft betrifft unter anderem die ressourcenintensiven Sektoren Energie, Mobilität, Bau und Konstruktion, aber auch die Agrarwirtschaft.

Wie die Abbildung weiterhin verdeutlicht, soll der Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt auf ein Null-Level gesenkt werden, sowie Ökosysteme und Biodiversität erhalten bleiben und wiederhergestellt werden. Die ambitionierte Agenda des EU Green Deal sieht zudem vor, niemanden durch den Wandel in eine klimafreundliche und ökologische EU zurückzulassen. Dementsprechend gibt es ein Übergangsprogramm, welches die Sektoren finanziell beim Ausstieg unterstützt, die nicht zukunftsfähig und/oder sauber sind, und deren Mitarbeitenden mit Fortbildungen hilft, sich in einem umweltfreundlicheren Sektor zu etablieren.

Was ist der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft des EU Green Deal?

Gerade Wirtschaftsakteure wie Unternehmen sind durch die Zielvorgaben und Maßnahmen des EU Green Deal besonders gefordert. Nach den Plänen der EU-Kommission soll mithilfe einer Modernisierung und Transformation der europäischen Wirtschaft eine nachhaltige Ressourcennutzung erreicht und die Kreislaufwirtschaft etabliert werden. Dazu wurde am 11. März 2020 ein Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft des EU Green Deal präsentiert. Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft dient als zukunftsorientierte Agenda für eine saubere und wettbewerbsfähige EU, die in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren, Konsumenten, Bürgerinnen und Bürgern sowie gesellschaftlichen Gruppen umgesetzt werden soll.

Insbesondere die ressourcenintensiven Produktströme Elektronik- und Elektrogeräte, Batterien, Fahrzeuge, Textilien, Verpackungen, Bauprodukte für Gebäude und Lebensmittel stehen im Fokus. Im Aktionsplan werden Maßnahmen benannt, um diese Produktströme ressourcenschonender und nachhaltiger zu gestalten. Enthalten sind außerdem sektorenübergreifende Maßnahmen, die den gesamten Produktlebenszyklus betreffen.

Der Aktionsplan steht im engen Zusammenhang zur EU Industrial Strategy, die neben der nachhaltigen Wachstumsstrategie auch die digitale Transformation vorantreiben will.

Welche Maßnahmen beinhaltet der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft für die Wirtschaft?

Im Aktionsplan Kreislaufwirtschaft des EU Green Deal werden konkret Maßnahmen genannt, die sich über alle Sektoren und über den gesamten Produktlebenszyklus erstrecken. Mithilfe dieser soll die europäische Wirtschaft fit für die Zukunft und wettbewerbsfähig gemacht werden.

Hier eine Auswahl der Maßnahmen des Aktionsplans:

  • Verbesserung der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Steigerung der Verwendung von nachhaltigeren Materialien und Sekundärrohstoffen
  • Ermöglichung der Wiederaufarbeitung und des Recyclings
  • Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des ökologischen Fußabdrucks
  • Beschränkung der Einmal-Verwendung von Produkten
  • Verbot der Vernichtung von unverkauften Gebrauchsgütern
  • Förderung der ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung
  • Übernahme der Verantwortung für die Leistung eines Produkts über den ganzen Lebenszyklus durch den Hersteller (Modell „Produkt als Dienstleistung“)
  • Einführung von digitalen Produktpässen, Markierungen und Wasserzeichen
  • Auszeichnung von Produkten auf Basis der jeweiligen Nachhaltigkeitsleistung
  • Steigerung der Transparenz bei Produkten und Lieferketten

Diese Maßnahmen werden im EU Green Deal für verschiedene Sektoren konkretisiert. Im Folgenden werden Maßnahmen ausgewählter Sektoren näher beschrieben.

Elektronik & IKT

Elektro- und Elektronikgeräte sind die am schnellsten wachsenden Abfallströme in der EU. Die Wachstumsrate liegt laut EU Green Deal derzeit bei 2 %. Es wird jedoch angenommen, dass weniger als 40 % der Elektronikabfälle recycelt werden.

Zur Reduktion der Abfallströme soll die Lebensdauer von Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) (insbesondere von Mobiltelefonen, Tablets und Laptops, aber auch Druckern und Verbrauchsgütern wie Kartuschen) verlängert werden. Deshalb wird mit folgenden Maßnahmen beim Produktdesign und der Konstruktion des Produktes sowie bei der Instandhaltung angesetzt:

  • Regulierungsmaßnahmen für Elektronik und IKT, damit die Geräte auf Energieeffizienz und Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Wartung, Wiederverwendung und Recycling ausgelegt werden
  • Umsetzung des „Rechts zur Reparatur“ und des „Rechts auf Aktualisierung veralteter Software“ für elektronische Geräte und IKT
  • Einführung eines einheitlichen Ladegeräts
  • Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
  • Beschränkung des Einsatzes von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten

Batterien und Fahrzeuge

Durch den gestiegenen Absatz von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen kommt Batterien eine immer größere Bedeutung zu. Die Recyclingquoten und -anteile von Batterien sollen durch die Evaluierung der Batterierichtlinie 2000/53/EG und die Arbeit der Batterieallianz gesteigert werden. Dazu sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Steigerung Recyclinganteil
  • Erhöhung der Sammel- und Recyclingquoten
  • Rückgewinnung wertvoller Materialen
  • Bereitstellung von Leitfäden für die Verbraucher
  • schrittweise Einstellung der Verwendung von nicht wieder aufladbaren Batterien
  • Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen für Batterien, unter Berücksichtigung des CO2-Fußabdrucks (Batteriefertigung) und der ethischen Beschaffung von Rohstoffen, sowie der Versorgungssicherheit

Die EU plant zudem eine Überarbeitung der Vorschriften für Altfahrzeuge, um diese möglichst lange im Kreislauf zu halten. Dazu sollen folgende Maßnahmen geprüft werden:

  • Vorschriften für den obligatorischen Rezyklatanteil in bestimmten Werkstoffen von Bauteilen
  • Verbesserung der Recyclingeffizienz
  • Sammlung und umweltgerechte Behandlung von Altölen

In Polen und Italien beispielsweise wurden durch den Einsatz von leichteren Materialien in Autos 8 % der CO2-Emissionen reduziert. In Summe wurden bisher 30.000 Neufahrzeuge mit den weniger schweren Material-Komponenten ausgestattet.

Ein weiteres Ziel ist zudem die Verbesserung einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität. Anbieter von Produkten als Dienstleistung sollen deren Materialverbrauch verringern, sowie umweltfreundlichere Kraftstoffe verwenden. Zudem ist die Infrastruktur und die Fahrzeugnutzung zu optimieren, sodass auch der Belegungsgrad und die Auslastung von Fahrzeugen erhöht wird. Dies soll zu einer Verringerung der Umweltverschmutzung und einer Vermeidung von Abfällen führen.

Verpackungen

Laut dem Aktionsplan des EU Green Deal wurde im Jahr 2017 in Europa mit 173 kg pro Einwohner ein Höchststand an Verpackungsabfällen erreicht. Diese Abfallströme sollen nach dem Willen der EU-Kommission mithilfe des Aktionsplans deutlich reduziert werden. Die EU-Kommission überprüft das derzeit geltende Verpackungsgesetz und will die notwendigen Anforderungen an Verpackungen verschärfen, wobei der Schwerpunkt auf folgenden Aspekten liegt:

  • Reduzierung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen und Verpackungsabfällen
  • Förderung von Verpackungsdesigns, die auf Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit ausgerichtet sind
  • Beschränkung der Komplexität der Verpackungsmaterialien (einschließlich Polymere) reduziert werden
  • Prüfung der Möglichkeit zur Einführung einer EU-weiten Kennzeichnung für die korrekte Trennung von Verpackungsabfällen

Kunststoffe

Im Aktionsplan des EU Green Deal wird davon ausgegangen, dass sich der Kunststoffverbrauch in Europa in den nächsten 20 Jahren verdoppelt. Zur Reduktion des Kunststoffverbrauches soll zukünftig der verpflichtende recycelte Anteil von Kunststoff erhöht sowie die Müllvermeidung messbar gemacht werden. Einweg-Kunststoffprodukte sollen, wenn möglich vermieden und gegebenenfalls durch alternative Materialien ersetzt werden. Die problematische Entsorgung von Bio-Kunststoff wurde ebenfalls erkannt. Deswegen sollen diese Produkte für eine fachgerechte und vereinfachte Entsorgung künftig mit Labels versehen werden.

Des Weiteren soll mit dem EU Green Deal die Zugabe von Mikroplastik für sämtliche Produkte beschränkt werden. Labels, Standardisierungen, Zertifikate sowie Regulierungsmaßnahmen sollen außerdem die unabsichtliche Freigabe von Mikroplastik unterstützen. Der Verbraucher soll über das Risiko von Mikroplastik für die Gesundheit aufgeklärt werden und Einsicht in den gesamten Produktlebenszyklus erlangen. Dadurch soll er in der Lage sein das Produkt richtig zu verwenden, sodass der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt während des Gebrauchs des Produktes vermieden werden kann.

Textilien

Die EU möchte die Produzenten von Textilien motivieren, nach innovativen alternativen Materialien zu forschen und das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen fördern. Laut dem EU Green Deal verbrauchen Textilien nach Lebensmitteln, Gebäuden und Transport die meisten Primärrohstoffe und Wasser. Zudem berichtet die EU-Kommission, dass 60 % der konsumierten Textilien außerhalb der EU produziert werden und es wird angenommen, dass weniger als 1 % der Textilien recycelbar sind.

Im Rahmen des EU Green Deal wird eine umfassende EU-Strategie für Textilien vorgeschlagen. Diese soll die industrielle Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen in der Textilbranche stärken. Die EU soll künftig für nachhaltige und kreislauffähige Textilien stehen. Zudem soll der Markt für die Wiederverwendung von Textilien verbessert werden. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Entwicklung von Ökodesign-Maßnahmen
  • Gewährleistung der Verwendung von Sekundärrohstoffen
  • Reduktion von gefährlichen Chemikalien und Förderung von nachhaltigen Textilien
  • Förderung von kreislauffähigen Materialien und kreislauforientierten Produktionsprozessen
  • Steigerung der Transparenz durch internationale Zusammenarbeit
  • Verbesserung der Getrenntsammlung von Textilabfällen durch Bereitstellung von Leitfäden
  • Förderung der Sortierung, der Wiederverwendung und des Recyclings von Textilien
  • Förderung industrieller Anwendungen und Regulierungsmaßnahmen wie erweiterte Herstellerverantwortung

Bauwirtschaft und Gebäude

Der Bausektor hat in vielen Bereichen einen maßgeblichen Einfluss. So werden 50 % der gewonnenen Rohstoffe im Bauwesen verarbeitet, über 35% des Abfallaufkommens in der EU entfallen auf das Baugewerbe und 5 bis 12 % der nationalen Treibhausgasemissionen werden durch die Rohstoffgewinnung, die Herstellung von Bauprodukten und den Bau und die Renovierung von Gebäuden verursacht.

In der Steigerung der Materialeffizienz liegt damit ein großes Potenzial zur Verringerung der Klimaauswirkungen. Dieses möchte die EU-Kommission mit einer neuen, umfassenden Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt nutzen. So werden Grundsätze der Kreislaufwirtschaft während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden gefördert durch

  • Einführung von Rezyklatquoten für bestimmte Bauprodukte
  • Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Langlebigkeit und Anpassungsfähigkeit von Bauten
  • Prüfung einer Überarbeitung der in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen
  • Förderung von Vorhaben zur Verringerung der Bodenversiegelung

Welche Förderprogramme gibt es im Zusammenhang mit dem EU Green Deal für Unternehmen?

Die EU möchte über 10 Jahre verteilt rund 1 Billion € bis 2030 mobilisieren, damit die Ziele des EU Green Deal realisiert werden können. Dafür gibt es den Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal (IPEGD). Er legt eine Unterstützung für einen fairen und gerechten Übergang fest mit einer gezielten Hilfe für die Bevölkerung in den vom Übergang am stärksten betroffenen Regionen.

Eine große Summe aus dem Investitionsplan geht an die Förderinstrumente LIFE und Horizont Europa, die Projekte im Umwelt- und Klimaschutz für Unternehmen unterstützen. Hier können Unternehmen finanzielle Unterstützung beim Umsetzen der Vorgaben aus dem EU Green Deal erhalten.

Im Rahmen des EU Green Deals wurde auch der Europäische Fonds für strategisches Investment aufgestockt (European fund for strategic investments, kurz: EFSI). Der Europäische Fond soll Infrastruktur-, Forschungs- und Innovations-, Bildungs-, Gesundheits-, Informations- und Kommunikations-Technologieprojekte, sowie weitere Bereiche in der EU fördern. Das Ziel ist es innovative und nachhaltige Projekte in der EU in Form von Krediten zu unterstützen. Diese können auch von privaten Investoren beantragt werden.