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Finale Zustimmung zur Ökodesign Verordnung durch EU-Rat erteilt

Quelle: Rat der Europäischen Union

Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind. Mit der Verordnung will die EU vor allem die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen stoppen.

Ende Mai hat der EU-Rat die Ökodesign Verordnung final angenommen, welche Standards und Anforderungen an nachhaltige Produkte vorschreibt. Hierdurch wird die bereits bestehende Ökodesign Richtlinie ersetzt und ausgeweitet auf alle in die EU in Verkehr gebrachten Waren. Mit der Verordnung sollen Anreize für die Industrie geschaffen werden, in Kreisläufen zu denken.

Bereits mit der derzeitig geltenden Ökodesign Richtlinie konnten laut EU-Kommission Energieausgaben in Höhe von 120 Milliarden € eingespart werden, was zu einem um 10 % niedrigeren jährlichen Energieverbrauch der betreffenden Produkte geführt hat.

Welche Anforderungen bestehen an nachhaltige Produkte?
Betroffen von der Verordnung sind alle Produktarten mit Ausnahme von Fahrzeugen und Produkten aus dem Bereich Sicherheit und Verteidigung. Anforderungen in folgenden Bereichen werden vorgeschrieben:
• Haltbarkeit
• Wiederverwendbarkeit
• Nachrüstbarkeit
• Reparierbarkeit
• Stoffe, die der Kreislauffähigkeit entgegenstehen
• Energie- und Ressourceneffizienz
• Rezyklatanteil
• Wiederaufarbeitung und Recycling
• CO₂-Fußabdruck und Umweltfußabdruck
• Informationsanforderungen (u.a. digitaler Produktpass)

Ab wann tritt die Verordnung in Kraft?
Mit der Billigung durch den Rat ist der Rechtsakt angenommen. Die Verordnung wird nach der Unterzeichnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar.