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Ökodesign-Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 (Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand)
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.
Originaltext (EU)Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch im Bereitschafts- und im Aus-Zustand festgelegt. Sie gilt für elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte. In den Anhängen I - IV sind die Produkte gelistet, die unter die Verordnung fallen. Daneben sind die Ökodesign-Anforderungen, das Nachprüfverfahren und Referenzwerte beschrieben.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräte des Anhangs 1 , deren Produkte innerhalb der EU verkauft („in Verkehr gebracht“) oder in Betrieb genommen werden sollen. Es handelt sich hier um Haushalts-, Unterhaltungs-, Spiel-und Freizeitgeräte, sowie IT-Geräte für den Wohnbereich.
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.
Aktuelle Änderungen
Aufhebung der Verordnung
Änderungen vom 01. Oktober 2019
- Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2021 ändert den Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008, wobei nun auch elektronische Displays, die unter diese Verordnung fallen, behandelt werden.
- Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2022 streicht im Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 den Eintrag "Geschirrspüler".
- Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2023 streicht im Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 den Eintrag "Waschmaschinen" und ersetzt den Eintrag "Sonstige Geräte zum Kochen und zur Verarbeitung von Lebensmitteln, Reinigungsgeräte und Geräte zum Waschen und Pflegen von Wäsche" durch "Sonstige Geräte zum Kochen und zur Verarbeitung von Lebensmitteln, Reinigungsgeräte und Geräte zum Waschen und Pflegen von Wäsche mit Ausnahme von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern".
Änderung vom 22. August 2013
- Der erste Stichtag ist der 01. Januar 2015. Änderungen sind u. a. Möglichkeiten zur Deaktivierung drahtloser Netzwerkverbindungen, Grenzwerte bezüglich Stromverbrauch und Leistungsaufnahme im Bereitschaftsbetrieb. Auch Haushaltskaffeemaschinen werden künftig nach kurzen Wartezeiten automatisch in den Zustand der Verbrauchsminimierung versetzt.
- Die zweite Stufe tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Änderungen sind u. a. verschärfte Grenzwerte bezüglich Stromverbrauch und Leistungsaufnahme im Bereitschaftsbetrieb. So verschärft sich bei HiNA-Geräten (Geräte mit hoher Netzwerk-Verfügbarkeit ) der Grenzwert der Leistungsaufnahme im Bereitschaftsbetrieb von 12 Watt auf 6 Watt.
- Die dritte Stufe tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Änderungen betreffen u. a. wiederum verschärfte Grenzwerte bezüglich Stromverbrauch und Leistungsaufnahme im Bereitschaftsbetrieb. So z. B. bei HiNA-Geräten (Geräte mit hoher Netzwerk-Verfügbarkeit ) verschärft sich der Grenzwert der Leistungsaufnahme im Bereitschaftsbetrieb von 6 Watt auf 2 Watt.
Bezüglich der Überarbeitung insbesondere hinsichtlich der dritten Umsetzungsstufe 2019 wird die Verordnung dem Konsultationsforum bis zum 7. Januar 2016 vorgelegt.
Hinweise
Ökodesign-Verordnungen
Ökodesign-Verordnungen sind Durchführungsmaßnahmen auf Grundlage der sogenannten Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union. Die Richtlinie wird seit dem 25. November 2011 durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt.Ziel ist es, die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit von bestimmten Produkten zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen der Produkte in der EU festgelegt, deren Einhaltung die Hersteller mit dem CE-Kennzeichen nachweisen müssen.
Weiterführende Informationen
Links
- IZU Recht und Vollzug: Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
- IZU Recht und Vollzug: Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2021 (elektronische Displays)
- IZU Recht und Vollzug: Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2022 (Haushaltsgeschirrspüler)
- IZU Recht und Vollzug: Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2023 (Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner)
- IZU Fachwissen: Ökodesign
- BAM: Zuständige Behörden der Marktaufsicht
Dokumente zum Download/Bestellen
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Leitfaden zur Auslegung der VO 1275/2008 (englisch) (PDF - 106KB)