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Neues Förderprogramm des Bundes "Reparieren statt Wegwerfen"

Quelle: BMUV

Reparatur-Initiativen in gemeinnütziger Trägerschaft können über das neue Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bis zu 3.000, - Euro Fördergeld für Werkzeuge, Fortbildungen und andere Maßnahmen zum Betrieb des Reparaturcafés erhalten.
Stichtag für die Einreichung der Anträge ist der 24. Februar 2025!

Über das Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" will das BMUV die Lebendauer von Produkten verlängern, um Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Ab sofort können Anträge über die Internetseite des Netzwerks Reparatur-Initiativen online eingereicht werden (Link siehe unter Weiterführende Informationen).

Antragsfrist

Montag, der 24. Februar 2025

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützige Reparatur-Initiativen in Form von rechtsfähigen Vereinen und Verbänden. Hierzu zählen ebenfalls Trägervereine von Netzwerkinitiativen und Untergliederungen von Vereinen (Reparaturcafés, Repair Cafés o.ä.).
  • Ferner werden gefördert Einrichtungen der öffentlichen Hand, Studierendenwerke (Studentenwerke), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftstatus sowie deren Stiftungen.
Das BMUV plant, mit einem Folgeprogramm im Jahr 2025 auch Reparatur-Initiativen zu fördern, die nicht als Vereine organisiert sind.

Förderhöhe

Die Förderung wird als einmaliger und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Er beträgt maximal 3.000 Euro.

Bayerisches Förderprogramm

Auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) fördert nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen über die Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR.
Repair-Cafés können jeweils bis zu 3.000 Euro pro Jahr erhalten.
Förderanträge für das Kalenderjahr 2025 müssen bis zum 16. Dezember 2024 dem StMUV vorliegen. Für das Förderjahr 2026 sind die Anträge bis zum 01. Oktober 2025 zu stellen.

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