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Ökodesign-Verordnung (EG) Nr. 547/2012 (Wasserpumpen)
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.
Originaltext (EU)Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser. Die Verordnung gilt für das Inverkehrbringen dieser Geräte und gilt auch, wenn die Pumpen in andere Produkte eingebaut sind.
Die Verordnung betrifft folgende Pumpentypen:
- Wasserpumpen mit axialem Eintritt, eigene Lagerung (ESOB)
- Wasserpumpen mit axialem Eintritt, Blockausführung (ESCC)
- Block-Wasserpumpe mit axialem Eintritt, Inlineausführung (ESCCi)
- mehrstufige vertikale Wasserpumpe (MS-V)
- mehrstufige Tauch-Wasserpumpe (MSS)
Diese Begriffe werden jeweils in Artikel 2 der Verordnung definiert.
Die Effizienzanforderungen werden gestaffelt und treten jeweils zum 01. Januar 2013 und 01. Januar 2015 gemäß Anhang II in Kraft.
Die Anforderungen an die bereitzustellenden Produktinformationen der Wasserpumpen treten zum 01. Januar 2015 gemäß Anhang II in Kraft.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für Hersteller und Importeure. Diese Verordnung gilt nicht für folgende Pumpentypen:
- Wasserpumpen, die speziell für das Pumpen von sauberem Wasser bei Temperaturen unter – 10 °C oder über 120 °C ausgelegt sind, mit Ausnahme der in Anhang II Nummer 2 Punkte 11 bis 13 festgelegten Informationsanforderungen
- Wasserpumpen, die nur zur Brandbekämpfung bestimmt sind
- Verdränger-Wasserpumpen
- selbstansaugende Wasserpumpen
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 30. November 2016
Hinweise
Ökodesign-Verordnungen sind Durchführungsmaßnahmen auf Grundlage der sogenannten Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union. Die Richtlinie wird seit dem 25. November 2011 durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt.
Ziel ist es, die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit von bestimmten Produkten zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen der Produkte in der EU festgelegt, deren Einhaltung die Hersteller mit dem CE-Kennzeichen nachweisen müssen.