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Ökodesign-Verordnung (EG) Nr. 107/2009 (Set-Top-Boxen)
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.
Originaltext (EU)Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Diese Verordnung legt Ökodesign-Anforderungen an einfache Set-Top-Boxen (SSTB) fest.
Zeitlich gestaffelt dürfen demnach bestimmte Energieverbrauchs-Grenzwerte nicht merh überschritten werden (s. Anhang I der Verordnung). Außerdem werden Regelungen zum Standby-Modus von Set-Top-Boxen getroffen.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für Hersteller und Importeure von einfachen Set-Top-Boxen, deren Produkte innerhalb der EU verkauft („in Verkehr gebracht“) oder in Betrieb genommen werden sollen.
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.
Aktuelle Änderungen
Aufhebung der Verordnung
Änderung vom 30. November 2016
Hinweise
Ökodesign-Verordnungen sind Durchführungsmaßnahmen auf Grundlage der sogenannten Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union. Die Richtlinie wird seit dem 25. November 2011 durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt.
Ziel ist es, die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit von bestimmten Produkten zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen der Produkte in der EU festgelegt, deren Einhaltung die Hersteller mit dem CE-Kennzeichen nachweisen müssen.