Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Online-Branchenleitfäden - Umwelttipps für Ihren Betrieb

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Energiesparen lohnt sich!

In Kfz-Werkstätten kann sowohl bei der Raumheizung als auch bei der Druckluftbereitstellung und elektrischen Antrieben viel Energie eingespart werden. Darüber hinaus bieten Beleuchtungseinrichtungen und Büroräume weitere Potenziale. Energie in Form von elektrischem Strom stellt dabei zwar den geringeren energetischen Anteil, aufgrund seiner Höherwertigkeit, aber das größte Kosteneinsparpotenzial dar. Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V. und die örtlichen Handwerkskammern bieten hierzu technische Betriebsberatungen an.

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Wärmedämmung

Ungedämmte Außenbauteile lassen Wärme schnell nach draußen entweichen. Im Rahmen von Wärmedämmmaßnahmen sollte die bedarfsgerechte Anpassung der Heizungsanlage berücksichtigt werden. Die Dämmung von Leitungen in Gebäuden reduziert zusätzlich die Wärmebelastung im Sommer.
Wände, Decken, Türen und Fenster bieten Energie- und Kosteneinsparungsmöglichkeiten von bis zu 50 %. Verschiedene Förderprogramme helfen bei der Finanzierung.

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Werkstätten und Büros räumlich klar trennen

Körperlich anstrengende Werkstatttätigkeiten erfordern andere Temperaturverhältnisse als sitzende Bürotätigkeiten.
Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C entspricht einer Heizenergieeinsparung von etwa 6 bis 8 %. Wird über die Nacht eine entsprechende Temperaturabsenkung von etwa 5 °C durchgeführt, so sparen Sie etwa 10 bis 15 % Heizenergie ein.
Die üblichen Thermostatventile an Heizkörpern regeln die Temperatur der Heizkörper anhand der Raumtemperatur selbständig. Die Raumtemperatur sollte vor Aufnahme der Arbeit auf das gewünschte Niveau angehoben werden, um eine übermäßige Ventilöffnung durch die Raumnutzer zu vermeiden.

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Luftaustausch kontrollieren

Über geöffnete Bauelemente erfolgt ein Luftaustausch. Diesen können Sie mit automatisierten Schließmechanismen kontrollieren. Lüftungs- und Abgasabsauganlagen sorgen durch Einhausung nur dort für einen Luftaustausch, wo dieser notwendig ist. Der Gebrauch von Wärmeübertragern, auch "Wärmetauschern", reduziert die Kosten zum Erwärmen verschiedener Medien.
Ein Luftvorwärmer im Luftkanal der Lackierkabine verbessert die Energiebilanz, da ein Teil der Wärmeenergie von der abgeleiteten auf die frische Luft übertragen werden kann. Um die Frischluft anschließend auf das gewünschte Temperaturniveau zu bringen, muss sie weniger vorgewärmt werden.

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Druckluftanlangen anpassen und warten

Der Kompressor sollte so eingestellt werden, dass nur der maximal nötige Luftdruck bereitgestellt wird. Von der Verwendung hängt dabei ab, welches Kompressionsprinzip sinnvoll ist. Außerdem wirkt sich ein kühler Aufstellungsort günstig auf den Strombedarf aus. Des Weiteren gibt es im Verteilungsnetz zahlreiche Schwachstellen, an denen häufig Leckagen auftreten.
Im Bereich von 6 bis 10 bar bedeutet 1 bar Druckerhöhung eine Steigerung des Strombedarfs um 7 bis 10 %. Lecks in Druckluftleitungen verursachen daher schnell mehrstellige Kosten. Oft gehen durch Leckageverluste 50 % der Druckluft auf dem Weg zum Werkzeug verloren, so dass die Beseitigung von Leckagen ein enormes Einsparpotenzial bietet.

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Bei Elektromotoren auf Effizienz setzen

Elektromotoren werden weltweit in die Klassen IE1 bis IE5 eingeteilt, wobei letztere die höchste Effizienzklasse darstellt. Die Drehzahlregelung erlaubt den effizienten Motorenbetrieb auch im häufig auftretenden Teillastbereich einer Anlage. Teillastbetrieb ungeregelter Elektromotoren führt zu überproportionalen Effizienzeinbußen und sollte daher bei Anschaffung oder Nachrüstung berücksichtigt werden. Drehzahlregelung kann z. B. mittels Frequenzumformern realisiert werden.
Bei Standardmotoren mit jährlicher Nutzungsdauer von 3.000 h entfallen nur 3 % der Lebenszykluskosten auf die Anschaffung, aber 95 % auf den Energieverbrauch. Für die Anschaffung effizienter Pumpen gibt es Förderprogramme von Bund und Ländern.

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Beleuchtung am Arbeitsplatz

Die erforderliche Beleuchtungsstärke in Werkstätten ist über die Arbeitsstättenrichtlinie geregelt. Diese bietet auch einige Spielräume bestehende Anlagen zu optimieren.
Moderne Lampensysteme (z. B. mit Präsenzkontrolle, Tageslichtregelung oder automatischer Abschaltung) sparen bis zu 70 % Strom gegenüber Altanlagen aus den 80er Jahren mit Leuchtstoffröhren. Eine LED-Lampe verbraucht bei gleicher Helligkeit ca. 85–90 % weniger Energie als eine Glühlampe und 80–85 % weniger als eine Halogenlampe.
Ein gutes Beleuchtungskonzept zielt nicht nur auf Helligkeit ab, sondern will auch das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit beeinflussen. Die Wahl der Beleuchtungsart, die Lichtfarbe, Lichtrichtung und die Verteilung der Lampen sind entscheidend. Maximalen Komfort und Energieeinsparung bietet dabei die gezielte Tageslichtnutzung. Grund- und Arbeitsplatzbeleuchtung sollten getrennt betrachtet werden.

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Abfall vermeiden lohnt sich!

Auch Werkstätten sollten Abfälle vermeiden, z. B. ausgetauschte Fahrzeugteile an Betriebe abgeben, die diese einer Wiederverwendung zuführen oder als Abfälle zur Wiederverwendung vorbereiten. Dies ist im Sinne der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) der Abgabe an Recyclingunternehmen vorzuziehen. Es werden zudem Energie, Ressourcen und Emissionen gespart. Dass Gebraucht- und aufbereitete Kfz-Teile auch zur Reparatur eingesetzt werden, setzt Akzeptanz bei Kfz-Werkstätten und Kunden voraus.

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Entsorgungsstrukturen

Selbst wenn Sie Abfälle zur Verwertung an Entsorgungsbetriebe übergeben haben, bleiben Sie mit in der Verantwortung für die weitere ordnungsgemäße Entsorgung. Entsorgungsfachbetriebe versprechen diesbezüglich Vorteile, weil sie von zertifizierenden Stellen geprüft werden. Sie können sich bei gefährlichem Abfall den aktuellen Sammelentsorgungsnachweis sowie die erforderliche Anzeige oder Erlaubnis zum Transport der Abfälle vorlegen oder sich das Vorhandensein dieser Genehmigungen bestätigen lassen. Abfall ist nicht gleich Abfall. Während einige Abfälle kostspielig als gefährliche Abfälle beseitigt werden müssen, können andere als Wertstoffe gewinnbringend verkauft werden. Ein schlüssiges Abfallvermeidungs- und Entsorgungskonzept mit festgelegten Verantwortlichkeiten ist anzuraten.

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Abfallrücknahme durch die Hersteller

Sind Sie als Annahme-, Rücknahmestelle oder Demontagebetrieb im Auftrag für Hersteller tätig? Hersteller müssen ihre eigenen ausgedienten Altfahrzeuge unentgeltlich zurücknehmen (Altfahrzeug-Verordnung). Auch für Pkw-Bauteile, die bei Reparaturen in Kfz-Werkstätten anfallen, gibt es Rücknahmepflichten. Die Altölverordnung, das Elektro- und Elektronikgeräte-, das Verpackungs- sowie das Batteriegesetz enthalten ebenfalls Regelungen zur Rücknahme und Erfassung der jeweiligen Abfälle.

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Verwendung aufbereiteter Autoteile

Verwenden und empfehlen Sie daher Ihren Kunden dem Alter eines Fahrzeugs angepasste, gebrauchte Ersatzteile. Gebrauchte Originalteile (Karosserieteile, Spiegel etc.) und aufbereitete Bauteile (Elektronik, Motor, Katalysatoren etc.) können Kfz-Neuteile ersetzen.
Mit aufbereiteten Autoteilen lassen sich für den Kunden bis zu 40 % gegenüber dem Neupreis sparen. Für die Werkstatt kann das ein Alleinstellungsmerkmal und damit ein Wettbewerbsvorteil sein.

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Getrennte Sammlung von Abfällen

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind neben der Abfallhierarchie, das Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung und das Verbot der Vermischung verschiedener Abfälle als Grundsätze enthalten. Darüber hinaus enthält die Altölverordnung (AltölV) spezielle Getrennthaltungsvorschriften. Mit der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist die Entsorgung der Siedlungsabfälle aus der Kfz-Werkstätte geregelt. Neben Metallen sowie Papier, Pappe und Karton (Ausnahme Hygienepapier) sind Glas, Kunststoffe, Bioabfälle, Holz und Textilien getrennt zu halten, außerdem weitere, nicht in Kapitel 20 der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung aufgeführte Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind. Nicht getrennt gehaltene Gemische sind Vorbehandlungsanlagen zuzuführen. Eine sonstige hochwertige, z. B. energetische Verwertung kommt nur ausnahmsweise infrage. Die Entsorgung der anfallenden gewerblichen Siedlungsabfälle ist zu dokumentieren (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 5 GewAbfV). Nicht verwertbare ge-werbliche Siedlungsabfälle werden über die Restmülltonne des entsorgungspflichtigen Landkreises, der kreisfreien Stadt oder des Abfallzweckverbands entsorgt. Näheres ist der GewAbfV und der Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung (LAGA Mitteilung 34) zu entnehmen. Ob zur Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle auch die den privaten Siedlungsabfällen dienenden Systeme wie der gelbe Sack, die gelbe Tonne, Altpapier- oder Bioabfalltonne oder der kommunale Wertstoffhof genutzt werden können, entscheidet der entsorgungspflichtige Landkreis, die kreisfreie Stadt oder der Zweckverband. Gefährliche Abfälle sind nach der Abfallverzeichnis-Verordnung z. B. Altöl, Blei- und Nickel/Cadmium-Akkus, Quecksilber-Knopfzellen und Batteriesätze, die sich aus diesen zusammensetzen sowie Gemische, die diese enthalten, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren. Gefährliche Abfälle lassen sich auch an GHS-Piktogrammen (GHS – Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) erkennen (siehe Sicherheitsdatenblätter). Bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle sind eventuell abfallrechtliche Nachweise zu führen, in jedem Fall Register nach der Nachweisverordnung.
Gute Erreichbarkeit und eindeutige Farbcodierung bzw. Beschriftung der Sammelbehälter erleichtern den Arbeitnehmern den Umgang mit dem System und verbessern die Trennung.

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Die Menge behandlungsbedürftigen Abwassers ist beeinflussbar

In Kfz-Betrieben fällt kohlenwasserstoffhaltiges Abwasser an. Deshalb muss gemäß den einschlägigen Wassergesetzen das Abwasser nach dem Stand der Technik behandelt werden. Fett und ölhaltiges Abwasser muss einer Vorbehandlung unterzogen werden, bevor es in die Kanalisation eingeleitet werden darf. Durch entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der behandlungsbedürftigen Abwassermenge lässt sich der Behandlungsaufwand und somit auch der Fixkostenanteil deutlich verringern.

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Abwasserfreie Werkstatt

Durch innerbetriebliche Maßnahmen lässt sich die Abwassermenge und die Belastung deutlich, unter Umständen sogar bis zur abwasserfreien Werkstatt, reduzieren.
Für die nasse Bodenreinigung können entsprechende Bodenreinigungsgeräte eingesetzt werden, bei denen die Reinigungslösung mehrfach durch Aufsaugen vom Boden verwendet und bei entsprechender Verschmutzung als Abfall entsorgt wird.

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Strikte Trennung der Funktionsbereiche

Je geringer die anfallende Menge und die Belastung des vorbehandlungsbedürftigen Abwassers, desto geringer ist der Reinigungsaufwand. So kann die Behandlung des Werkstatt-Abwassers i. d. R. über DIN-EN-Abscheideranlagen erfolgen. Bei stark belasteten Abwässern sind jedoch zusätzliche Behandlungsmaßnahmen erforderlich. Außerdem gilt, je genauer die anfallenden Abwassermengen kalkulierbar sind, desto effizienter kann die Behandlungsanlage ausgelegt werden.
In Absprache mit den Behörden können versiegelte, gegebenenfalls nicht überdachte Stellflächen von potenziell stärker belasteten Bereichen, wie Werkstätten und Waschanlagen, getrennte Abwasserableitungssysteme besitzen.

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Dichtes Leitungsnetz

Überprüfen Sie Ihren Wasserzähler, wenn in Ihrem Gebäude eigentlich kein Wasserverbrauch mehr stattfindet. Zeigt der Zähler Ihnen nach z. B. fünf Minuten einen Wasserverbrauch von drei Liter an, wissen Sie, dass irgendwo etwas tropft oder leckt. Dann lohnt es sich, das Gebäude genau zu kontrollieren.
Durch einen undichten Wasserhahn, der pro Sekunde einen Tropfen Wasser verliert, ergibt sich ein Wasserverlust von ca. 0,75 Liter pro Stunde oder 500 Liter im Monat. Bei einem Rinnsal mit rund 200 ml pro Minute schwillt der Verlust zu einem Bach von 290 Liter pro Tag oder über 100 m³ im Jahr an.

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Abwasserbehandlungseinrichtungen

Der Betrieb von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten erfordert gemäß DIN 1999-100 und -101 bzw. DIN EN 858 grundsätzlich monatliche Eigenkontrollen, halbjährliche Wartungen, regelmäßige Entleerungen und mindestens alle fünf Jahre eine Generalinspektion. Die Entleerungshäufigkeit ist in Abhängigkeit des Füllstands geregelt. Eine regelmäßige Eigenkontrolle ermöglicht es Ihnen, ein bedarfsgerechtes Entleerungsintervall zu ermitteln.
Eine halbjährliche Entleerung kostet, unabhängig vom Füllstand, 250 €.

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Regenwassernutzung

Durch die Verwendung von aufgefangenem Regenwasser aus Ihren Dachentwässerungsvorrichtungen bei der Toilettenspülung bzw. bei Fahrzeugwäschen/-waschanlagen amortisieren sich die Erstellungskosten der Anlage durch eine erhebliche Kosteneinsparung, die durch verminderten Frischwasserbedarf erreicht wird.

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Sanitäre Einrichtungen

Mit einfachsten, kosteneffizienten Maßnahmen wie Toilettenspülkästen mit Spartaste und Strahlregler an Wasserhähnen, reduzieren Sie unmittelbar die Entnahmemenge für Frischwasser und in Konsequenz die Abwassermenge.
Herkömmliche Spülkästen benötigen je Toilettenspülung etwa neun Liter. Sparkästen brauchen dagegen nur drei bis vier Liter. Herkömmliche Wasserhähne haben Durchflussmengen von etwa 14 Liter/min, die sich mittels Strahlreglern auf etwa sechs Liter reduzieren lassen. Den Verbrauch können Sie leicht halbieren und dadurch jährlich dreistellige Eurobeträge einsparen.

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Reduzieren Sie Lärm und schädliche Dämpfe

Im Werkstattbereich gibt es zahlreiche Lärm- und Schadstoffquellen, die neben der Arbeitsfähigkeit vor allem die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen. Unter Lärmeinwirkung leiden die Konzentrationsfähigkeit und die Belastbarkeit. Lösemitteldämpfe beeinträchtigen ebenfalls die Konzentrationsfähigkeit und führen darüber hinaus, ebenso wie Lärm, zu schweren Langzeitschäden. Im eigenen Interesse sollten Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Belastungen gering zu halten. Dies wird Ihnen nicht nur die Umwelt danken, sondern auch Ihre Beschäftigten und die Anwohner.

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Lärmintensive Arbeitsbereiche abtrennen

Die Arbeitsstättenverordnung legt Lärmbelastungsgrenzen für verschiedene Arbeitsbereiche fest.
Bei einer Abgasuntersuchung werden leicht 80 dB(A) überschritten. Langzeiteinwirkungen von 85 dB(A) führen zu Gehörschäden.

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Bedarfsgerechte Hörschutzmittel

Je nach Arbeitsbereich gibt es sehr unterschiedliche Anforderungen an den Gehörschutz. Darüber hinaus gibt es persönliche Vorlieben in Bezug auf Tragekomfort, Optik und Kommunikationsmöglichkeiten trotz Gehörschutz. Nehmen Sie die Wünsche Ihrer Mitarbeiter ernst, sorgen Sie somit für Akzeptanz und animieren Sie zum Tragen des Gehörschutzes.
Gehörschutzarten gibt es viele. Eine grundsätzliche Einteilung erfolgt in die Kategorien Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken. Otoplastiken werden individuell angepasst und genießen daher die größte Akzeptanz.

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Beschaffung lärmarmer Maschinen und Anlagen

Nach dem „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)“ sind Maschinenhersteller verpflichtet, Angaben zur Geräuschemission einer Maschine in der Betriebsanleitung zu machen. Für einige lärmarme Geräte wird inzwischen der Blaue Engel vergeben.

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Schallpegelmessung

Die Prüfung muss durch sachverständige Personen durchgeführt werden.
Bei Werten über 80 dB(A) müssen die Mitarbeiter auf die Gefährdung hingewiesen und Gehörschutz bereitgestellt sowie Vorsorgeuntersuchungen angeboten werden. Bei Werten über 85 dB(A) sind die Maßnahmen für die Mitarbeiter verpflichtend und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sind einzuleiten.

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Lösemittelemissionen reduzieren

Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse zur Dosis-Wirkungs-Beziehung flüchtiger organischer Verbindungen. Um die schwer abschätzbaren Langzeitschäden zu umgehen, sollten Sie die Freisetzung von VOCs generell vermeiden bzw., wo unvermeidbar, auf ein organisatorisch und technisch mögliches Mindestmaß begrenzen. Gleiches gilt für Staubemissionen, beispielsweise durch Schleif- und Lackierarbeiten und Abgase.
In lösemittelhaltigen Lacken und Klebern findet sich z. B. Ethylbenzol, welches starke Reizwirkung auf Augen, Atemwege und Haut hat. In hoher Konzentration ist es stark toxisch und kann zum Tod durch Atmungsversagen führen. Bei chronischer Schädigung zeigen sich diffuse Gesundheitsbeschwerden wie Müdigkeit und Appetitlosigkeit bzw. deutliche Schädigungen wie Nierenversagen und Hautekzeme.

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Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Die nachfolgenden Hinweise ersetzen nicht die Pflichten, welche sich aus den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen ergeben. Sie sollten als Hinweise verstanden werden, um die umfassenden Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen, die sich aus den Rechtsquellen ergeben, effektiv umzusetzen oder sogar zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die Checklisten, diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die einschlägigen Rechtsquellen für Kfz-Betriebe sind das Arbeitsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Chemikaliengesetz und seine Verordnungen, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Sprengstoffgesetz sowie die untergeordneten Landesgesetze und Verordnungen.

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Gefahrstoffe ernst nehmen

Das Thema Gefahrstoffe wird oft als übertrieben und lästig abgetan. Diese Haltung ist insbesondere bei Gefahrstoffen problematisch, deren schädliche Wirkung sich nicht direkt den menschlichen Sinnen offenbart oder deren Gefahrenpotenzial von Langzeiteinwirkung ausgeht, so dass ein Schaden zeitverzögert eintritt. Neben ernsthaften körperlichen Schädigungen, können außerdem hohe Sanierungskosten entstehen.
Tankstellen und Kfz-Betriebe zählen zu den häufigsten Verursachern sanierungsbedürftiger Altlastenflächen. Auch wenn vermeintlich sauber gearbeitet wird, müssen ausreichende technische Vorkehrungen getroffen werden, um den Eintrag von Gefahrstoffen in Boden, Grundwasser und letztlich das Trinkwasser zu vermeiden.

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Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber verantwortlich für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden diese bewertet. Die Prüffristen müssen dabei vom Betreiber selbst ermittelt werden. Diese Regelungen gelten ab einem Mitarbeiter.
Indem man ein Termin- und Prüfmanagement etabliert, behält man seine Prüffristen im Blick und spart wertvolle Arbeitszeit durch vorher festgelegte Abläufe und Verantwortlichkeiten. Außerdem können von Herstellern und Händlern mitgelieferte, produktbezogene Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden.

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Übersicht über Gefahrstoffe

Die Festlegung der Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Stoffen, die toxische Eigenschaften aufweisen, richtet sich nach der vom Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung für die einzelnen Arbeitsplätze.
Entrümpeln Sie Ihr Lager und befreien Sie es von alten Gebinden. Dies schafft Übersichtlichkeit. Oft ergibt sich so die Möglichkeit Gefahrenquellen zu beseitigen und eine geringere Gefährdung der Arbeitnehmer Ihres Betriebes zu realisieren.

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Vorhalten von Betriebsanweisungen

Betriebe ab Schutzstufe 2 sind generell verpflichtet den Beschäftigten die Betriebsanweisungen zugänglich zu machen und regelmäßig zu unterweisen. Auch für Betriebe mit Schutzstufe 1 bietet sich ein solches Vorgehen an, damit die Mitarbeiter sowohl für den laufenden Betrieb, als auch für Notfälle im Umgang mit Gefahrstoffen sensibilisiert sind.
Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V. bietet die Allgemeine Handlungsanleitung für den sicheren Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen für Kfz-Betriebe und Tankstellen an, welche die typischen Gefahrstoffe in diesem Gewerbe abdeckt. Ansonsten können mithilfe der Sicherheitsdatenblätter spezifische Betriebsanweisungen erstellt werden.

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Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis ist ab Schutzstufe 2 verpflichtend. Es enthält mindestens die Betriebsanweisungen. Die Informationen können aber nach Bedarf erweitert werden und z. B. in Verbindung mit einem Warenwirtschaftssystem doppelten Nutzen bringen.
In der Software können wichtige Informationen wie Menge des Stoffs, Gebindeart und Standort festgehalten werden. Einkauf und Entsorgung lassen sich somit übersichtlicher gestalten.

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Vermindern Sie Wärmeverluste durch geeignete Dämmmaßnahmen.

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Steuern Sie Ihre Raumtemperatur durch eine räumliche Trennung von Werkstatt und Büros.

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Verringern Sie Wärmeverluste und Stromverbrauch mit automatischen Türen und Rolltoren sowie durch optimierte Lüftungs- und Abgasabsauganlagen.

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Nutzen Sie das Energiesparpotenzial von Druckluftanlagen.

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Achten Sie bei der Anschaffung von Elektromotoren auf die Effizienzklasse.

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Setzen Sie Beleuchtung am Arbeitsplatz gezielt ein.

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Erleichtern Sie die Entsorgung durch klare Verantwortlichkeiten und Entsorgungsstrukturen.

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Nutzen Sie die Rücknahme bestimmter Abfälle durch die Hersteller oder Vertreiber.

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Je länger Kfz-Teile verwendet werden, desto größer ist deren Ressourceneffizienz.

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Achten Sie auf getrenntes Sammeln und striktes Getrennthalten von Abfällen.

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Trennen Sie das Abwassersystem strikt nach Funktions- und Belastungsbereichen.

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Spüren Sie undichte Stellen im Leitungsnetz auf.

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Optimieren Sie die Entleerungsintervalle von Abscheideranlagen.

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Nutzen Sie die Einsparpotenziale der sanitären Einrichtungen.

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Prüfen Sie, ob Ihre Werkstatt abwasserfrei betrieben werden kann.

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Stellen Sie bedarfsgerechte Hörschutzmittel zur Verfügung.

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Achten Sie bei der Beschaffung von Maschinen und Anlagen auf eine niedrige Schallemission.

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Lassen Sie die Schallpegel der eingesetzten Maschinen und Anlagen prüfen.

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Vermeiden Sie es Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen, VOC) freizusetzen.

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Nehmen Sie das Thema Gefahrstoffe ernst.

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Verbessern Sie die Gefährdungsbeurteilung durch festgelegte Abläufe und Verantwortlichkeiten.

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Sorgen Sie für eine übersichtliche Lagerhaltung gefährlicher Stoffe.

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Halten Sie zu allen relevanten Stoffen die Betriebsanweisungen bereit.

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Verknüpfen Sie Ihr Warenwirtschaftssystem mit dem Gefahrstoffverzeichnis durch EDV.

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