Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Was gilt für Tankstellenbetreiber durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)?

Quelle: LfU

Seit dem 01. August 2017 gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Auch für Tankstellenbetreiber ergaben sich daraus einige Änderungen.

Mit dem Inkrafttreten der AwSV trat die bayerische VAwS außer Kraft. Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) wurde durch die Anlage 1 zur AwSV ersetzt.


Nachfolgend werden sieben Fragestellungen rund um die AwSV beantwortet.