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TRENGW - Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser

Vollzitat: Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser, Bek. des Bayerischen Bayerische Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2008 (AllMBl 1/2009, S. 4)
 

Was wird geregelt?

Es werden die Voraussetzungen und Anforderungen für das erlaubnisfreie, schadlose Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser geregelt. Diese betreffen insbesondere:

  • Ermittlung der befestigten Flächen
  • Einstufung der befestigten Flächen
  • flächenhafte Versickerung über durchlässige Flächenbeläge
  • flächenhafte Versickerung über bewachsenen Oberboden
  • unterirdische Versicherungsanlagen
  • Planung, Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen
  • besondere Anforderungen an die Vorreinigung in Karstgebieten und Gebiete mit klüftigem Untergrund

Für wen gilt die Regelung?

Diese technischen Regeln gelten für das erlaubnisfreie, schadlose Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in Verbindung mit der Verordnung über das erlaubnisfreie schadlose Versickern von gesammelten Niederschlagswasser (NWFreiV). Sie gelten nicht für das Versickern von gesammelten Niederschlagswasser, das der Erlaubnis bedarf.

Wer ist zuständig?

Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt); sie ist i.d.R. für Wasserrechtsverfahren zuständig.

Fachliche Fragen richten Sie am besten an Ihr zuständiges Wasserwirtschaftsamt.

Aktuelle Änderungen

Änderung vom 17. Dezember 2008

Nach Änderung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) vom 1. Oktober 2008 wurde die zugehörige technische Regel zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) angepasst und enthält jetzt u.a. detailliertere Anforderungen an die Vorreinigung in Karstgebieten und Gebieten mit klüftigem Untergrund.

Hinweise

Mit Bekanntmachung des Bayerischen Bayerische Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2008 wurden die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser als Regeln im Sinn des § 18b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz eingeführt.