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Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

Vollzitat: Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (ABl. L 130/1 vom 19. Mai 2017, S. 1 - 20), geändert durch Verordnung (EU) 2020/1588 der Kommission vom 25. Juni 2020 (ABl. L 360 vom 30. Oktober 2020, S. 1 bis 3)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.

Was wird geregelt?

Europäische Unternehmen werden verpflichtet, Verantwortung für ihre Rohstofflieferketten zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine Konfliktfinanzierung oder Menschenrechtsverletzungen unterbinden.

Für wen gilt die Regelung?

Die Verordnung betrifft Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold (als Erz oder Metall) in die EU importieren und dabei spezifische jährliche Schwellenwerte überschreiten. Die Liste der unter die Verordnung fallenden Mineralien und Metalle mit Angabe der Mengenschwelle ist im Anhang I zur Verordnung abgedruckt. Hiernach greift die Verordnung z.B. für Gold erst ab einer Mindestmenge von 100 kg.
Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen dazu, Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Lieferkette wahrzunehmen. Für Unternehmen mit einer Größe über 500 Mitarbeiter besteht die Pflicht zur Berichterstattung und Offenlegung ihrer Beschaffungspraxis ab dem 01. Januar 2021. Sie können sich dann in ein EU-Register aufnehmen lassen.

Wer ist zuständig?

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als zuständige nationale Kontrollbehörde für die Anwendung der EU-Verordnung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von sogenannten "Konfliktrohstoffen" benannt. Während der Übergansphase werden die Verfahrensschritte erarbeitet. Die ersten Kontrollen der Importeure finden ab 2022 statt.
Die EU-Kommission überprüft regelmäßig das Funktionieren und die Wirksamkeit dieser Verordnung.

Aktuelle Änderungen

Änderung vom 25. Juni 2020

(Inkrafttreten am 19. November 2020)

Die Änderung erfolgte im Anhang 1 der Verordnung (Liste der unter Verordnung (EU) 2017/821 fallenden Minerale und Metalle nach ihrer Einreihung in der Kombinierten Nomenklatur).

Hinweise

Die Verordnung (EU) 2017/821 gilt seit dem 08. Juni 2017.

Durch die Verordnung (EU) 2019/429 der Kommission vom 11. Januar 2019 wird die Verordnung (EU) 2017/821 ergänzt. Die Verordnung legt Vorschriften zur Methode und zu den Kriterien fest, die es der Kommission ermöglichen, zu bewerten, ob Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/821 seitens der Wirtschaftsbeteiligten erleichtern, und solche Systeme nach Artikel 8 der Verordnung anzuerkennen.