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Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.
Originaltext (EU)Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Europäische Unternehmen werden verpflichtet, Verantwortung für ihre Rohstofflieferketten zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine Konfliktfinanzierung oder Menschenrechtsverletzungen unterbinden.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung betrifft Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold (als Erz oder Metall) in die EU importieren und dabei spezifische jährliche Schwellenwerte überschreiten. Die Liste der unter die Verordnung fallenden Mineralien und Metalle mit Angabe der Mengenschwelle ist im Anhang I zur Verordnung abgedruckt. Hiernach greift die Verordnung z.B. für Gold erst ab einer Mindestmenge von 100 kg.
Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen dazu, Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Lieferkette wahrzunehmen. Für Unternehmen mit einer Größe über 500 Mitarbeiter besteht die Pflicht zur Berichterstattung und Offenlegung ihrer Beschaffungspraxis ab dem 01. Januar 2021. Sie können sich dann in ein EU-Register aufnehmen lassen.
Wer ist zuständig?
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als zuständige nationale Kontrollbehörde für die Anwendung der EU-Verordnung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von sogenannten "Konfliktrohstoffen" benannt. Während der Übergansphase werden die Verfahrensschritte erarbeitet. Die ersten Kontrollen der Importeure finden ab 2022 statt.
Die EU-Kommission überprüft regelmäßig das Funktionieren und die Wirksamkeit dieser Verordnung.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 25. Juni 2020
Die Änderung erfolgte im Anhang 1 der Verordnung (Liste der unter Verordnung (EU) 2017/821 fallenden Minerale und Metalle nach ihrer Einreihung in der Kombinierten Nomenklatur).
Hinweise
Die Verordnung (EU) 2017/821 gilt seit dem 08. Juni 2017.
Durch die Verordnung (EU) 2019/429 der Kommission vom 11. Januar 2019 wird die Verordnung (EU) 2017/821 ergänzt. Die Verordnung legt Vorschriften zur Methode und zu den Kriterien fest, die es der Kommission ermöglichen, zu bewerten, ob Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/821 seitens der Wirtschaftsbeteiligten erleichtern, und solche Systeme nach Artikel 8 der Verordnung anzuerkennen.
Weiterführende Informationen
Links
- IZU Fachwissen: Konfliktmineralien – Hintergründe, Regelungen, Initiativen
- Forum Nachhaltig Wirtschaften: EU-Konfliktmineralien-Verordnung tritt in Kraft
- Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe: DEKSOR Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten
- Eur-Lex: Unverbindliche Leitlinien für Unternehmen zur Bestimmung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie Lieferkettenrisiken (Empfehlung (EU) 2018/1149)
- IHK Mainfranken: Import in die EU
- Eur-Lex: Verordnung (EU) 2024/1252 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen