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Lärmschutz in der Bauleitplanung
Vollzitat: Lärmschutz in der Bauleitplanung, Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.Juli 2014
Volltext (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Oberste Baubehörde)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Die Hinweise geben einen Überblick über die im Zusammenhang mit dem Lärmschutz zu beachtenden Regelungen des Bauleitplanungsrechts. Dabei werden an Fallbeispielen in der Praxis vorkommenden Konstellationen erörtert, um Lärmprobleme zu lösen oder künftigen Lärmproblemen langfristig vorzubeugen. Außerdem wird das Thema Dienstbarkeiten angesprochen.
Für wen gilt die Regelung?
Bauträger, Betreiber von Anlagen, Betriebe
Wer ist zuständig?
Gemeinden , Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörden