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Bayerische Biergartenverordnung

Vollzitat: Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999 (GVBl. Nr. 9/1999, S. 142)
 

Was wird geregelt?

Diese Verordnung regelt die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (Betriebszeiten, Immissionsrichtwerte) für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauungen.

Für wen gilt die Regelung?

Betreiber von Biergärten, Nachbarn

Wer ist zuständig?

Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt)