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Bayerische Biergartenverordnung
Vollzitat: Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999 (GVBl. Nr. 9/1999, S. 142)
Volltext (Bayerische Staatskanzlei)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Diese Verordnung regelt die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (Betriebszeiten, Immissionsrichtwerte) für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauungen.
Für wen gilt die Regelung?
Betreiber von Biergärten, Nachbarn
Wer ist zuständig?
Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt)