- Startseite
- >> Energie / Klima
- >> Recht/Vollzug
- >> Detailseite
Verordnung (EU) 2023/2534: Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.
Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Diese Verordnung enthält Anforderungen an die Kennzeichnung stromnetz- und gasbetriebener Haushaltswäschetrockner und an die Bereitstellung zusätzlicher Informationen über diese Haushaltswäschetrockner. Sie gilt auch für Einbau-Haushaltswäschetrockner, Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner und stromnetzbetriebene Haushaltswäschetrockner, die auch mit Batterien betrieben werden können.
Die Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) 2017/1369 Energieverbrauchskennzeichnung.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für Lieferanten und Händler der betroffenen Produkte (ausgenommen sind die in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung aufgeführten Produkte), welche innerhalb der EU verkauft ("in Verkehr gebracht") oder in Betrieb genommen werden sollen.
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.
Hinweise
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2025. Davon abweichend gilt Artikel 9 ab dem 1. Januar 2024, und Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und b gilt ab dem 1. März 2025.