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Verordnung (EU) 2017/1369 (Energieverbrauchskennzeichnung)

Vollzitat: Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (Abl. L 198 vom 28.7.2017, S. 1–23), geändert durch Verordnung (EU) 2020/740 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 (ABl. L 177 vom 5. Juni 2020, S. 1–31)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.

Was wird geregelt?

Diese Verordnung legt einen Rahmen für energieverbrauchsrelevante Produkte fest, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Sie sieht die Kennzeichnung dieser Produkte sowie die Bereitstellung einheitlicher Produktinformationen zur Energieeffizienz, zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen durch die Produkte während des Gebrauchs und zusätzlicher Angaben über die Produkte vor, sodass Kunden in die Lage versetzt werden, sich für effizientere Produkte zu entscheiden, um ihren Energieverbrauch zu verringern.

Für wen gilt die Regelung?

Die Verordnung gilt für Lieferanten und Händler der betroffenen Produkte (ausgenommen sind die in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung aufgeführten Produkte), welche innerhalb der EU verkauft ("in Verkehr gebracht") oder in Betrieb genommen werden sollen.

Wer ist zuständig?

Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.

Aktuelle Änderungen

Hinweise

Die Verordnung ist seit 01. August 2017 gültig. Die Pflichten der Lieferanten in Bezug auf die Produktdatenbank gemäß Artikel 4 der Verordnung gelten seit dem 1. Januar 2019.

Zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 wurde im Amtslbatt der Europäischen Union L, 2023/2534 vom 22. November 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 der Kommission vom 13. Juli 2023 erlassen. Die Verordnung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung wurden im Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 05. Dezember 2019 sechs Delegierte Verordnungen erlassen (s. unter Weiterführende Informationen). Die Verordnungen traten am 25. Dezember 2019 in Kraft. Insgesamt sieht das Paket allerdings verschiedene Gültigkeiten und Übergangsfristen vor.

  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 (Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 (Energieverbrauchskennzeichnung Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 (Energieverbrauchskennzeichnung Lichtquellen)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2016 (Energieverbrauchskennzeichnung Kühlgeräten)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2017 (Energieverbrauchskennzeichnung Haushaltsgeschirrspülern)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 (Energieverbrauchskennzeichnung Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion)