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Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 2023/2533: Haushaltswäschetrockner

Vollzitat: Verordnung (EU) 2023/2533 der Kommission vom 17. November 2023 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 (ABl. L, 2023/2533, 22. November 2023)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Es werden konkrete Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung folgender Geräte gestellt:

  • Elektrische Haushaltswäschetrockner, die mit Netzstrom betrieben werden,
  • Gasbetriebene Haushaltswäschetrockner.
  • Einbau- & Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner und
  • mit Netzstrom betriebene elektrische Haushaltswäschetrockner, die auch mit Batterien betrieben werden können.

Für wen gilt die Regelung?

Die Regelung gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme der genannten Geräte.

Wer ist zuständig?

Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.

Hinweise

Die Verordnung tritt am 10. Dezember 2023 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2025. Artikel 6 (Umgehung) gilt jedoch ab dem 12. Dezember 2023.

Durch Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/2533 regelt nun die Verordnung (EU) 2023/2533 die Energieverbräuche im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb von Haushaltswäschetrocknern, die unter diese Verordnung fallen, abweichend zur bisher geltenden Verordnung (EU) 2023/826.