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Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 2023/2533: Haushaltswäschetrockner
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.
Originaltext (EU)Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Es werden konkrete Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung folgender Geräte gestellt:
- Elektrische Haushaltswäschetrockner, die mit Netzstrom betrieben werden,
- Gasbetriebene Haushaltswäschetrockner.
- Einbau- & Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner und
- mit Netzstrom betriebene elektrische Haushaltswäschetrockner, die auch mit Batterien betrieben werden können.
Für wen gilt die Regelung?
Die Regelung gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme der genannten Geräte.
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.
Hinweise
Die Verordnung tritt am 10. Dezember 2023 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2025. Artikel 6 (Umgehung) gilt jedoch ab dem 12. Dezember 2023.
Durch Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/2533 regelt nun die Verordnung (EU) 2023/2533 die Energieverbräuche im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb von Haushaltswäschetrocknern, die unter diese Verordnung fallen, abweichend zur bisher geltenden Verordnung (EU) 2023/826.