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Ökodesign-Verordnung (EG) Nr. 327/2011 (Ventilatoren)
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.
Originaltext (EU)Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Durch die Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung ("Ökodesign") von Ventilatoren in Hinblick auf deren Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme festgelegt, die auch für Ventilatoren gelten, die in andere energieverbrauchsrelevante Produkte eingebaut sind.
Die Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren sind in Anhang I der Verordnung aufgeführt.
Die einzelnen Anforderungen an die Energieeffizienz treten nach folgendem Zeitplan in Kraft:
- Erste Stufe: Ab 1. Januar 2013
- Zweite Stufe: Ab 1. Januar 2015
Ökodesign-Verordnungen sind Durchführungsmaßnahmen auf Grundlage der sogenannten Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union. Die Richtlinie wird seit dem 25. November 2011 durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt.
Ziel ist es, die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit von bestimmten Produkten zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen der Produkte in der EU festgelegt, deren Einhaltung die Hersteller mit dem CE-Kennzeichen nachweisen müssen.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für Hersteller und Importeure von Ventilatoren, deren Produkte innerhalb der EU verkauft ("in Verkehr gebracht") oder in Betrieb genommen werden sollen.
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 08. Juli 2013
Änderung vom 30. November 2016
Hinweise
Aufhebung der Verordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1834 der Kommission vom 3. Juli 2024 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, hebt die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 mit Wirkung vom 24. Juli 2026 auf.Die Anhänge I, II und III der Verordnung gelten jedoch bis zum 24. Juli 2037 weiterhin für Ventilatoren, die in andere Produkte integriert sind.