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F-Gase: EG-Verordnung Nr. 1497/2007 über Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit ortsfester Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten

Vollzitat: Verordnung (EG) Nr. 1497/2007 der Kommission vom 18. Dezember 2007 zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit ortsfester Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 333 vom 19.12.2007, S. 4–5)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.

Was wird geregelt?

Mit dieser Verordnung werden gemäß Verordnung (EG) Nr. 842/2006 die Standardanforderungen an die Dichtheitskontrolle ortsfester Systeme festgelegt, die in Betrieb sind oder vorübergehend außer Betrieb genommen wurden und aus einem oder mehreren miteinander verbundenen Behältern einschließlich dazugehöriger Teile bestehen, die aufgrund eines spezifischen Brandrisikos in einem bestimmten Raum installiert wurden (=Brandschutzsysteme)

Diese Verordnung gilt für Brandschutzsysteme mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen und mehr.

Für wen gilt die Regelung?

Die Regelung gilt für Betreiber von Brandschutzsystemen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten.

Wer ist zuständig?

Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen.

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