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Gewerbeaufsichtämter bei den Regierungen
Vollzug des Chemikalienrechts, Vollzug der Stoffverbote nach ElektroG (Umsetzung der RoHS-Richtlinie)
Gewerbeaufsichtämter bei der Regierung
Mittelfranken
Niederbayern
Oberbayern
Oberfranken
Oberpfalz
Schwaben
Unterfranken
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Informationen und Orientierungshilfe bei der Umsetzung von REACH und unterstützt bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe.
Die Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide, ist zuständig für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen, deren Ziel der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen ist.
Nationale REACH-Auskunftstelle in Deutschland
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel: 0180 3 243643
Fax: 0180 3 243644
Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund E-Mail: chemg@baua.bund.de
Fax: 0231 9071-2679