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Bußgeldkatalog "Umweltschutz"

Vollzitat: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über den Bußgeldkatalog "Umweltschutz" vom 26. September 2019 (BayMBl. Nr. 434)
 

Volltext (Bayerische Staatskanzlei)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Der Bußgeldkatalog regelt im ersten Teil u. a. den Anwendungsbereich, die Zuständigkeit und beschreibt das Bußgeld- und Verwarnungsverfahren.

Im zweiten Teil legt er die Bußgeldhöhe beziehungsweise den Rahmen für einzele Verstöße in den folgenden Bereichen fest:

  • Abfallentsorgung
  • Bodenschutz und Altlasten
  • Immissionsschutz
  • Gewässerschutz
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Gentechnik

Für wen gilt die Regelung?

Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog ist als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten der Sachbereiche Abfallentsorgung, Bodenschutz und Altlasten, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Gentechnik anzuwenden.

Wer ist zuständig?

Die für den Verstoß zuständige Verwaltunsbehörde.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 37 OWiG und die sachliche Zuständigkeit aus § 36 OWiG in Verbindung mit den §§ 87 ff. der Zuständigkeitsverordnung (ZustV).