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BinSchAbfÜbkAG – Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz
Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Das Gesetz enthält Ausführungsbestimmungen zum Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) für Deutschland.
- Bundesanzeiger Verlag: Bundesgesetzblatt online Teil II/2003/ Nr. 36 vom 18.12.2003 (Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt)
- Bundesanzeiger Verlag: Bundesgesetzblatt online Teil II/2010/Nr. 4 vom 05.03.2010 (Bekanntmachung über das Inkrafttreten)
Neben dem Ausführungsgesetz gibt es CDNI-Verordnungen, z.B.
- Bundesanzeiger Verlag: Bundesgesetzblatt Teil II/2022/Nr. 23 vom 27. Dezember 2022 , 8. CDNI-Verordnung.
Für wen gilt die Regelung?
Betreiber von Häfen, gewerbsmäßig betriebene Umschlagstellen/-anlagen, Bunkerstellen, Stammliegeplätze und Übernachtungsliegeplätze (allg. Anlegestellen) sowie Schiffsbetreiber, Schiffsführer, Befrachter, die Ladungsempfänger etc.
Wer ist zuständig?
Sowohl im Übereinkommen wie im Ausführungsgesetz sind Zuständigkeiten und zuständige Stellen festgelegt.
Mit der (bayerischen) Abfallzuständigkeitsverordnung sind Teilaufgaben der Wasserschutzpolizei sowie der Regierung der Oberpfalz und den Kreisverwaltungsbehörden mit Häfen, Anlegestellen etc. (Landratsämter und Umweltämter der kreisfreien Städte) zugeordnet.
Hinweise
Änderungen und Weiterentwicklungen des CDNI sowie nationale Ergänzungen werden in Deutschland, sofern möglich, mittels Verordnungen geregelt.
Änderung des CDNI-Übereinkommens
Entsprechend Art. 2 tritt das Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt am 12. September 2020 in Kraft. Der Tag, an dem der Beschluss CDNI 2017-I-4 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
- Bundesanzeiger Verlag: Bundesgesetzblatt Teil II/2020/Nr. 14 vom 11. September 2020 (Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 3. September 2020)
- BMVI: Entwurf eines Vertragsgesetzes zur 1. Änderung des Straßburger Abfallübereinkommens (CDNI)