Bei Planung, Herstellung und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) gilt es, die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ zu beachten. In einer WEA befinden sich einzelne Anlagen, die wassergefährdende Stoffe enthalten, wie etwa Getriebe, Kühlflüssigkeitssysteme oder Transformatoren. Diese Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Der „Bund-Länder-Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS) hat ein Merkblatt erarbeitet, das Antragstellenden hierbei als Hilfestellung dient.
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