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Hilfestellung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen, bezogen auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Quelle: BLAK UmwS, LfU

Bei Planung, Herstellung und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) gilt es, die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ zu beachten. In einer WEA befinden sich einzelne Anlagen, die wassergefährdende Stoffe enthalten, wie etwa Getriebe, Kühlflüssigkeitssysteme oder Transformatoren. Diese Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Der „Bund-Länder-Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS) hat ein Merkblatt erarbeitet, das Antragstellenden hierbei als Hilfestellung dient.

Um auch Planern, Betreibern und Projektierern ohne vertiefte Kenntnisse der Verordnung das Zusammenstellen der Unterlagen zu erleichtern, finden sich im Merkblatt Informationen zu der Verordnung sowie ausfüllbare Formblätter. Sie ergänzen und konkretisieren die "Checkliste für das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen (WEA) und Hinweise zur Checkliste" des StMUV. So erfahren die Antragstellenden die relevanten Hintergrundinformationen und sie können alle notwendigen Angaben einfach eintragen. Die Angaben zu Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen in WEA leiten Antragstellende mit dem Genehmigungsantrag an die zuständige Genehmigungsbehörde. Nähere Informationen zum Merkblatt finden Sie in unserem Fragenkatalog.

Die Stromgewinnung aus Windkraft dient dem Ziel der Bundesregierung (§ 1 EEG 2023), bis 2030 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, und dem der bayerischen Staatsregierung, in den nächsten Jahren 800 bis 1.000 neue Windkraftanlagen in Bayern zu betreiben. Ein reibungsloses Vorangehen der Genehmigungsverfahren beschleunigt die Erreichung dieses Ziels.