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Verfüll-Leitfaden - Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen

Vollzitat: Evaluierter Leitfaden "Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen (Verfüll-Leitfaden)" in der Fassung vom 15.07.2021, eingeführt vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit Schreiben vom 01.09.2021, Nr. 57d-U4449.3-2021/1-36, modifiziert mit Schreiben des StMUV vom 06.07.2023, Nr. 78-U8754.2-2023/3-8, betreffend die Weiterführung des bayerischen Verfüll-Leitfadens ab dem Inkrafttreten der Mantelverordnung am 1. August 2023 mit landesspezifischen Regelungen zur Umsetzung der Länderöffnungsklausel nach § 8 Abs. 8 BBodSchV n.F.
 

Was wird geregelt?

Der Verfüll-Leitfaden ist eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, die den bayerischen Behörden konkrete Vorgaben und Anhaltspunkte gibt bei Genehmigungen sowie bei Entscheidungen, die gegenüber Betreibern von Verfüllungen zu treffen sind. Im Leitfaden sind insbesondere

  • allgemeine fachliche Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen,
  • Vorgaben für die Beurteilung eines Standortes und für die Einstufung in eine Standortkategorie,
  • die Anforderungen an die Verfüllmaterialien in Abhängigkeit von der jeweiligen Standortkategorie,
  • Anforderungen an die Eingangskontrolle, an die Betriebsorganisation, an die Einrichtung von Grundwassermessstellen, an die Grundwasserüberwachung sowie an die Eigen- und Fremdüberwachung
landesspezifisch geregelt.

Für wen gilt die Regelung?

Als ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift ist der Leitfaden erst einmal an die bayerischen Behörden gerichtet. Sobald eine Umsetzung in entsprechenden Bescheiden erfolgt ist, sind die Regelungen bei der Verfüllung zu beachten.

Wer ist zuständig?

Genehmigungsverfahren für Abgrabungen und deren Verfüllung werden von den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) oder den Bergämtern durchgeführt.