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UAGZVV- Umweltauditgesetz-Zulassungsverfahrensverordnung
Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Die Verordnung regelt die Anforderungen für Anträge auf Zulassung zum Umweltgutachter, zur Umweltgutachterorganisation, auf Erteilung oder Änderung einer Fachkenntnisbescheinigung und den Ablauf der Prüfungen.
Für wen gilt die Regelung?
Umweltgutachter, Umweltgutachterorganistationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen, die Gutachten nach der EMAS-VO erstellen möchten.
Wer ist zuständig?
Zuständig für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern im Rahmen der EG-Öko-Audit-Verordnung ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbH (DAU).
Sie wurde von Wirtschaftsvertretern gegründet und soll das Engagement der deutschen Wirtschaft für eigenverantwortlichen Umweltschutz dokumentieren. Eine Beteiligung am EG-Öko-Audit erfordert die Überprüfung des Umweltmanagementsystems und der Zielerreichung in den Organisationen durch einen von der DAU zugelassenen Umweltgutachter.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 29. März 2017
Änderungen vom 13. Dezember 2011
- § 1a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
- § 2a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
- § 5a Fachgespräch