- Startseite
- >> Management
- >> Recht/Vollzug
- >> Detailseite
UAG - Umweltauditgesetz
Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Zweck dieses Gesetzes ist es, eine wirksame Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) in der jeweils geltenden Fassung sicherzustellen, insbesondere dadurch, dass
- unabhängige, zuverlässige und fachkundige Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen zugelassen werden,
- eine wirksame Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen ausgeübt wird und
- Register über die geprüften Organisationen geführt werden.
Für wen gilt die Regelung?
Für jede Organisation (öffentlich- oder privatrechtliche Gesellschaft, Körperschaft, Behörde, Einrichtung oder ein Unternehmen bzw. ein Teil oder eine Kombination hiervon, mit eigenen Funktionen und eigener Verwaltung), die ihre Umweltleistung verbessern möchte und sich freiwillig an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) beteiligt.
Ferner für Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen, die gutachterliche Tätigkeiten aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 wahrnehmen.
Wer ist zuständig?
- Zulassungstelle (Abschnitt 2, §§ 15 ff UAG, § 28 UAG) ist die "Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mit beschränkter Haftung" mit Sitz in Bonn (DAU). Sie überprüft in regelmäßigen Abständen - mindestens alle zwei Jahre - Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen (§ 15 UAG).
- Der Umweltgutachterausschuss (Abschnitt 3, §§ 21 ff UAG) arbeitet Richtlinien für die Umsetzung dieses Gesetzes aus, benennt die Prüfer für die Zulassungsstelle, empfiehlt der Widerspruchsbehörde Sachverständige, berät das BMU bei Zulassungs- und Aufsichtsangelegenheiten und fördert die Verbreitung von EMAS.
- Widerspruchsbehörde ist das Bundesverwaltungsamt (§ 24 UAG).
- Aufsichtsbehörde für den Umweltgutachterausschuss und die nach § 28 beliehene Zulassungsstelle ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (§ 27, § 29 UAG).
- Die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern sind für die Führung der EMAS-Register verantwortlich.
- Vor der Eintragung eines Standortes in das Register wird die zuständige Umweltbehörde angehört, damit sichergestellt ist, dass der Betrieb alle Umweltvorschriften einhält (§ 33 Abs. 3 UAG).
Aktuelle Änderungen
Änderungen vom 10. August 2021
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz - MoPeG) passt in Art. 17 das Umweltauditgesetz an.
Änderungen vom 25. Februar 2021
Der neue § 23 Abs. 4 UAG ermöglicht dem Umweltgutachterausschuss künftig auf virtuelle Kommunikationsformen zurückzugreifen.
Änderung vom 19. Juni 2020
Mit Artikel 124 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung wurden Namensänderungen bei der zuständigen Behörde angepasst.
Änderung vom 12. Dezember 2019
Die Änderungen konkretisieren die EMAS-Novellierungen aus den Jahren 2017 und 2018 im UAG. Umweltgutachter sollen sich dahin qualifizieren, Aspekte der nachhaltigen Unternehmensführung zu prüfen, die im Zusammenhang mit dem Umweltmanagementsystem relevant sind. Durch die Aktualisierung der UAG-Fachkunderichtlinie soll sichergestellt werden, dass die Gutachter ausreichend auf diese Aufgabe vorbereitet sind.
Änderung vom 27. Juni 2017
Die Änderungen erfolgten durch das Gesetz zur Neuordnung der Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Anpassungen an das neue Strahlenschutzgesetz).
Änderung vom 29. März 2017
Änderungen vom 25. November 2015
Änderungen vom 07. August 2013
Änderungen vom 21. Januar 2013
Änderungen vom 06. Dezember 2011
Änderung vom 11. August 2010
Änderung vom 17. März 2008
Weiterführende Informationen
Links
- UGA: Umweltgutachterausschuss
- UGA: Rechtliche Grundlagen
- Dau GmbH: Liste der zugelassenen Umweltgutachter
- EMAS-Kompass: Beiträge "Internes Audit"