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Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2024 (Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion)

Vollzitat: Verordnung (EU) 2019/2024 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Abl. L 315 vom 05. Dezember 2019, Seite 331), geändert mit Verordnung (EU) Nr. 2021/341 der Kommission vom 23. Februar 2021 (Abl. L 68, Seite 108-148), zuletzt berichtigt am 19. Dezember 2023 (Abl. L, 2023/90193)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen (u.a. Energieeffizienz, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen) für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme netzbetriebener Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion festgelegt, einschließlich Geräten, die für die Kühlung anderer Kühlgüter als Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden.

Für wen gilt die Regelung?

Die Verordnung gilt für Hersteller und Importeure der betroffenen Kühlgeräte (ausgenommen sind die in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung aufgeführten Kühlgeräte), deren Produkte innerhalb der EU verkauft ("in Verkehr gebracht") oder in Betrieb genommen werden sollen.

Wer ist zuständig?

Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.

Aktuelle Änderungen

Änderung vom 23. Februar 2021

(Inkrafttreten am 29. Februar 2021/ Art. 8 Abs. 3 ab 01. Mai 2021)

Die Änderung betrifft die Definitionen "Eckkühlmöbel/Kühlmöbel mit gebogener Form", "Rundkühlmöbel" und "Kühlmöbel für Supermärkte" (Artikel 2 Nummern 21, 29 und 30).
Der Artikel 8 Abs. 3 der Änderungsvorordnung sieht vor, dass die Anhänge I, III und IV gemäß Anhang VIII der vorliegenden Verordnung geändert werden.

Hinweise

Die Verordnung trat am 25. Dezember 2019 in Kraft. Sie gilt ab dem 01. März 2021.