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WPG - Wärmeplanungsgesetz
Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben: In Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) sollen sie bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Darüber entscheiden die Länder.
Für wen gilt die Regelung?
Das Gesetz richtet sich an die Kommunen und die Bundesländer.
Wer ist zuständig?
Das Gesetz richtet sich an die Bundesregierung.
Die Bundesländer müssen zudem festlegen, welche kleineren Kommunen eigene Wärmeplanungen aufstellen und wie diese ausgestaltet werden müssen.
Hinweise
Das Wärmeplanungsgesetz trat am 01. Januar 2024 in Kraft.