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BECV - BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung

Vollzitat: Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung - BECV) vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S. 3129)
 

Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Die BECV regelt, wie Unternehmen, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und die darin vorgesehenen CO2-Bepreisung, besonders stark betroffen sind, entlastet werden können. Diese Entlastung ist als Beihilfe eingeordnet.
Als Voraussetzung für eine Entlastung müssen die Unternehmen in einem Sektor, der besonders von Leakage betroffen ist, tätig sein (siehe 2. Für wen gilt die Regelung?) Zudem müssen sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein EMAS-Umweltmanagementsystem betreiben.
  • Für Unternehmen mit weniger als 10 GWh genügt ein Nachweis über ein Energiemanagement nach ISO 50005 oder die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienznetzwerk.
  • Ab 2023 gilt eine Verpflichtung in Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz, soweit diese als Maßnahmen im Rahmen der Managementsysteme identifiziert worden sind.
  • 2023 und 2024 müssen mindestens 50 % und ab 2025 mindestens 80 % der Entlastungssumme entsprechend investiert werden.

Für wen gilt die Regelung?

Als besonders stark betroffen gelten Unternehmen, die in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit besonders stark beeinträchtigt sind. Diese werden in einer Liste der gefährdeten Sektoren (NACE Code, 4-Steller-Ebene) und Teilsektoren (NACE Code, 6-8-Steller-Ebene) definiert.

Wer ist zuständig?

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als Teil des Umweltbundesamtes (UBA) ist mit der Umsetzung der BECV betraut. Das erste Antragsverfahren wird 2022 stattfinden (Antragsfrist 30. Juni 2022). Hierzu werden voraussichtlich im Lauf des ersten Quartals 2022 Antragsformulare, ein Leitfaden und weitere Informationen auf der DEHSt-Website veröffentlicht.

Hinweise

Die BECV ist am 28. Juli 2021 in Kraft getreten.