- Startseite
- >> Energie / Klima
- >> Recht/Vollzug
- >> Detailseite
EnVKG - Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz
Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Das Energiverbrauchskennzeichnungs-Gesetz setzt die EU Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie (2010/30 EU) in deutsches Recht um. Die Energieeffizienzkennzeichung im Allgemeinen sagt aus, ob ein Gerät im Vergleich zu einem durchschnittlichen Gerät derselben Art und Größe viel (D) oder wenig (A bzw.A+++) Energie verbraucht. Die Einteilung in die Klassen erfolgt durch den Energieeffizienzindex (EEI), der anhand einer Formel (Jahresenergieverbrauch im Verhältnis zu einem Referenzwert) errechnet wird.
Dieses Gesetz gilt für die Verbrauchskennzeichnung von diesen Produkten. Ausgewiesen werden Angaben über den Verbrauch an Energie, wichtigen Ressourcen, CO2- Emissionen und sonstigen Produkt- und Werbeinformationen.
Dieses Gesetz gilt nicht für
- gebrauchte Produkte
- Etiketten, Beschriftungen, Leistungsschilder oder sonstige Informationen und Zeichen, die aus Sicherheitsgründen an Produkten angebracht werden
- Produkte, die ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind
Für wen gilt die Regelung?
Die Regelung gilt für
- Lieferanten
- Hersteller
- Importeure
- Händler und deren bevollmächtigte Vertreter
- Behörden der Marktaufsicht
Wer ist zuständig?
- Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung als beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungs-verordnung.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für produktspezifische Anforderungen an die Kennzeichnung von Produkten sowie für die Anforderungen zur Umsetzung, Konkretisierung und Durchführung der von der Europäischen Union auf dem Gebiet der Verbrauchskennzeichnung erlassenen Rechtsvorschriften.
- Die Gewerbeaufsichtsämter sind in Bayern die zuständigen Behörden der Marktüberwachung.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 16. Juli 2021
Es wurde u. a. festgelegt, dass Tankstellenbetreiber mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen einen Energiekostenvergleich für Personenkraftwagen nach den hier vorgeschriebenen Bestimmungen anbringen müssen.
Änderung vom 08. August 2020
Verweise auf die Energieeinsparverordnung werden durch Verweise auf das Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 ersetzt.
Änderung vom 19. Juni 2020
Mit Artikel 264 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung wurden Namensänderungen bei der zuständigen Behörde angepasst.
Hinweise
EU Label
Es wurde ein EU-einheitliches Energieverbrauchsetikett, das EU Label, etabliert. Dieses müssen alle im Verkauf angebotenen Geräte tragen und dient als Verbraucherhilfe, um die Energieeffizienz der Produkte sprachneutral zu veranschaulichen. Hierzu weist das Label die Energieeffizienzklasse eines Geräts aus und ist in Klassen von A+++ bis G eingeteilt. Die aktuell beste Energieeffizienzklasse entspricht A+++, während die schlechteste Energieeffizienzklasse mit G benannt wird. Da in der Regel nur sieben Klassen sichtbar sein dürfen, werden die schlechtesten Klassen G bis E nach und nach verschwinden. Die Zeitpunkte hierfür sind von der jeweiligen Produktgruppe abhängig.Ein Beispiel für ein Label mit der Energieeffizienz A+++ und eine Übersichtstabelle, mit Produkten, die unter das EnVKG fallen, finden Sie im folgenden Dokument:
- Übersichtstabelle (PDF)
Weiterführende Informationen
Links
- BMJV: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)
- EUR-Lex: Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19 Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen
- Juris: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV
- BAM: Informationen zum EnVKG