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Chemikalien: Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß REACH
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.
Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Die Verordnung legt Prüfmethoden fest zur Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften, der Toxizität und der Ökotoxizität von Stoffen gemäß REACH.
Für wen gilt die Regelung?
Für Unternehmen, die Stoffe gemäß REACH registrieren wollen (Hersteller, Importeure und Alleinvertreter) sowie Prüfinstitute, die chemisch-physikalische oder toxikologische Tests durchführen.
Wer ist zuständig?
Zuständig sind die oben genannten Organisationen.
Außerdem überprüft die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen ihrer REACH-Konformitätstest, ob die Anforderungen an die durchgeführten Prüfungen eingehalten wurden.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 03. März 2023
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 wurde unter anderem dahingehend geändert, dass vor Teil A der Teil 0 eingefügt wurde.
Änderung vom 31. Juli 2019
Es werden zwei neue Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität sowie neun neue Prüfmethoden zur Bestimmung der Toxizität für die menschliche Gesundheit festgelegt. Sieben Prüfmethoden werden aktualisiert. Elf dieser Prüfmethoden betreffen In-vitro-Prüfungen auf Reizung/Verätzung der Haut und der Augen, Sensibilisierung der Haut, Genotoxizität und endokrine Effekte. Der Anhang der Verordnung wird entsprechend geändert.
Änderung vom 7. Dezember 2015
Änderung vom 6. Juli 2012
Änderung vom vom 8. Dezember 2010
B. 47 Trübungs- und Durchlässigkeitstest an der isolierten Rinderhornhaut und
B. 48 Test am isolierten Hühnerauge.
Änderung vom 23. Juli 2009
- Insbesondere zur Bestimmung des Dampfdruckes von Stoffen mit sehr geringer Flüchtigkeit (bis zu einem Mindestdruck von 10–10 Pa) wurde die Methode A.4 geändert. Sie beinhaltet als zusätzliche Methode die „Effusionsmethode: isotherme Thermogravimetrie“.
- Die neue Methode A.22. zur Messung des längengewichteten mittleren geometrischen Durchmessers von Fasern wurde hinzugefügt.
- Eine neue In-vitro-Methode B 46 für Hautreizungstests wurde einzubezogen.
- Die Methode C.3 Algeninhibitionstest wurde überarbeitet.
- Eine neue Methode zur Messung der aeroben Mineralisierung in Oberflächengewässern, ein Simulationstest zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit sowie ein Wachstumsinhibitionstest als neue Methode zur Bewertung der Toxizität für die Gattung Lemna wurden hinzugefügt.
Hinweise
Zur Verordnung (EG) Nr. 761/2009 der Kommission vom 23. Juli 2009 gibt das Umweltbundesamt (UBA) dringende Empfehlungen unter: