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Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Vollzitat: Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (ABl. L 2025/40, 22.1.2025)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.

Was wird geregelt?

Mit dieser Verordnung werden Anforderungen an den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen aus Privathaushalten, Gewerbe und Industrie gestellt, vom Inverkehrbringen von Verpackungen bis zur Verwertung der Abfälle. Sie regelt u.a. die Übereinstimmung der Verpackung eines Produkts mit den Anforderungen der Verordnung anhand der EU-Konformitätserklärung und die erweiterte Herstellerverantwortung mit Anforderungen zur Vermeidung und Entsorgung von Verpackungsabfällen. Diverse Bestimmungen sollen von den Mitgliedsstaaten konkretisiert werden.

Die Verordnung ist ab dem 12. August 2026 anzuwenden. Diverse Bestimmungen gelten erst später zu den im Text angegebenen Terminen, oder die Termine bestimmen sich nach dem Inkrafttreten von angekündigten delegierten und Durchführungsrechtsakten.

Für wen gilt die Regelung?

Betroffen sind insbesondere

  • Hersteller, Erzeuger, Bevollmächtigte, Importeure
  • Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien
  • Händler (Vertreiber), Gastgewerbe, von Wirtschaftsakteuren betriebene Wiederbefüllungsstationen
  • Fulfillment-Dienstleister
  • Konformitätsbewertungsstellen
  • Organisationen für Herstellerverantwortung
  • Verpackungsabfallbewirtschafter wie Betreiber von Sortier- und Recyclinganlagen

Wer ist zuständig?

In der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 wird an verschiedenen Stellen auf Behörden verwiesen, z.B. Marktüberwachungsbehörden.

Hinweise

Die Verordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) tritt am 11. Februar 2025 in Kraft und ist ab dem 12. August 2026 anzuwenden (Ausnahme Art. 67 Abs. 5, gilt ab 12. Februar 2029, Näheres siehe Art. 71 der Verordnung).

Art. 70 der Verordnung regelt u.a. die Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Mit Art. 66 der Verordnung wird zudem eine Änderung in der Verordnung (EU) 2019/1020 vorgenommen.

Weiterführende Informationen

Links

  • Eur-Lex: Richtlinie 2008/98/EG Abfallrahmenrichtlinie, siehe Art. 8 und 8a der letzten konsolidierten Fassung zur erweiterten Herstellerverantwortung