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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Nachweis der Fachbetriebseigenschaft : Welche Betriebe sind zum Nachweis der Fachbetriebseigenschaft verpflichtet?
Antwort von: LfU, Herr Wagner
Die entsprechenden Regelungen zum Fachbetrieb ergaben sich bis 28.02.2010 aus dem § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Im seit 01.03.2010 geltenden neuen WHG finden sich dazu keine Vorschriften. Seit 01.08.2017 regelt die Bundes-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die Fachbetriebspflicht und die Anforderungen an Fachbetriebe.
Näheres finden Sie im LfU-Hauptangebot unter
Weiterführende Informationen
Links
- Kurzinfo zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Kurzinfo zur AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- LfU: Fachkundige Stellen Wasserwirtschaft
- LfU: Sachverständigenorganisationen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- LfU: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen