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Heizöllager - aber sicher!

Quelle: StMUV, IWO, Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern (FVSHK), Bundesverband Lagerbehälter e.V (bl)

Heizöl EL (extra leichtflüssig) ist ein wirtschaftlicher und häufig verwendeter Energieträger, dessen Güte von der Herstellung bis zur Lieferung gesichert ist. Genau wie bei der Ölheizungstechnik wird die Qualität des Heizöls ständig verbessert, um den Anforderungen moderner, energiesparender Technik zu entsprechen. Bestes Beispiel dafür ist das schwefelarme Heizöl, das speziell für den Einsatz von Öl-Brennwertheizungen entwickelt wurde.

Auch die Werkstoffe und Sicherheitsstandards von Tankanlagen haben sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Schenken Sie daher dem Thema "Heizöllagerung" ein wenig mehr Beachtung, selbst wenn Ihr Tank in der Vergangenheit ohne große technische Probleme treu seinen Dienst getan hat. Auf diese Weise profitieren Sie auch in Zukunft sicher von Ihrem persönlichen Energievorrat.

Was ist bei der sicheren Lagerung besonders zu beachten?

Der Gesetzgeber stellt besondere Anforderungen an die Sicherheit der Heizöllagerung, die Sie unbedingt beachten müssen. Heizöl EL ist nach der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) in die Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2 - wassergefährdend) eingestuft und bedarf einer sicheren Lagerung.

Betreiberpflichten

Sie sind als Betreiber dafür verantwortlich, dass Ihre Anlage allen Ansprüchen genügt. Wichtige Hinweise für Sie als Betreiber sind in dem "Merkblatt für einen sicheren Betrieb von Heizölverbraucheranlagen", das an Ihrer Heizungsanlage angebracht sein sollte, aufgeführt. Sie erhalten das Merkblatt auch bei einem der nachstehenden ("Wer hilft Ihnen?") Ansprechpartner.

Das Heizöl wird von einem System aus Behältern, Rohrleitungen und Armaturen eingeschlossen: Dieses System muss dicht sein!

Wenn sie Folgendes feststellen, sollten Sie unverzüglich einen Fachbetrieb einschalten

  • Feuchte Stellen oder sogar Tropfen bzw. Lachen von Heizöl
  • Starker Heizölgeruch kann Anzeichen einer Undichtigkeit sein. Bereits geringe Mengen ausgetretenen Heizöls können einen erheblichen Geruch verursachen! Ältere Heizöltanks können für Heizöldämpfe durchlässig sein, so dass Geruchsbelästigungen entstehen ohne die Gefahr einer Undichtigkeit. Um die Ursache des Geruchs zu finden und fachgerecht zu beseitigen, sollten Sie sich an Ihren Fachbetrieb wenden
  • Äußerliche Beschädigungen an Tankanlagen: bei Kunststofftanks Verformungen, Schiefstellungen oder Anrisse in der Oberfläche; bei Stahltanks deutliche Rostansätze
Heizöl ist ein Naturprodukt, das einer natürlichen Alterung unterliegt. Daher kann es zu einer gewissen Sedimentbildung im Bereich des Tankbodens kommen, die allerdings normal und unbedenklich ist. Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen von einem Fachmann eine Inspektion und Tankreinigung durchführen zu lassen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Anforderungen und Maßnahmen zusammengestellt, deren Einhaltung Sie selbst oder am besten ein von Ihnen beauftragter Fachbetrieb regelmäßig überprüfen sollte

Sicherheitseinrichtungen

Eine Tankanlage verfügt über verschiedene Sicherheitseinrichtungen. Damit diese Einrichtungen im Anforderungsfall funktionieren, müssen sie kontrolliert werden. Diese Kontrolle erfordert besondere fachliche Kenntnisse und geeignete technische Ausrüstung. Um Ihrer Betreiberpflicht gerecht zu werden, empfehlen wir Ihnen einen Fachbetrieb damit zu beauftragen. Zu diesen Sicherheitseinrichtungen gehören insbesondere:
  • Grenzwertgeber, die ein Überfüllen bei der Belieferung der Tankanlage verhindern
  • Antiheberventile, d. h. Einrichtungen, die ein ungewolltes Aushebern der Tanks (Leerlaufen des Tanks über eine defekte Rohrleitung durch den Effekt kommunizierender Röhren) verhindern
  • Leckanzeigegeräte und Leckageerkennungssysteme zur Erkennung von Undichtheiten

Aufstellung

Die Bedingungen für die Aufstellung von Tankanlagen sind im Wesentlichen vom Lagervolumen abhängig. Tankanlagen mit einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Litern müssen in geeigneten Aufstellräumen stehen, bei einem Lagervolumen von bis zu 5.000 Litern können sie im Aufstellraum des Kessels aufgestellt werden. Tankanlagen mit einem Lagervolumen von mehr als 5.000 Litern sind nur in brandsicheren Lagerräumen zulässig. In Auffangwannen sind Bodenabläufe nicht zulässig, außerhalb von Auffangwannen sind sie nur in Verbindung mit Heizölsperren erlaubt. Aufstellräume dürfen nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen zur Aufstellung von Feuerstätten. In Lagerräumen sind auch Feuerstätten nicht zulässig.

Bei Überschwemmungsgefahr am Aufstellort sind die Tankanlagen gegen die Einwirkung von Hochwasser zu schützen. Über die Anforderungen an die sichere Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet informiert ein Faltblatt des Bayerischen Umweltministeriums.

Auffangwannen, doppelwandige Tanks und Rohrleitungen

Trotz hohen technischen Standards sind Undichtheiten an den Behältern und Rohrleitungen nie völlig auszuschließen. Deshalb muss grundsätzlich bei Tankanlagen eine zweite Barriere vorhanden sein, die aus einer Auffangwanne oder einer zweiten Wandung besteht. Um den Zustand dieser Barriere beurteilen zu können, müssen die einzelnen Elemente leicht einsehbar sein und dürfen nicht zugestellt sein.

Große Aufmerksamkeit gilt der Beurteilung der gemauerten und betonierten Auffangwannen. Deren Dichtflächen müssen vollflächig, dreilagig beschichtet sein. Die Beschichtung muss frei von Rissen, Blasen, Fehlstellen, Abplatzungen, Ausbrüchen, Kratzern und Schrammen sein. Die Ecken der Wannen müssen abgerundet (Hohlkehlen) sein.

Außerhalb von Schutzgebieten dürfen Doppelwandtanks generell, unabhängig von ihrem Volumen, und GfK-Tanks nur bis 2.000 Liter ohne Auffangwanne aufgestellt werden. Diese Bauarten sind auf Grund geringerer zulässiger Wandabstände Platz sparend und geruchsdicht. Ist Ihre Anlage etwa 30 Jahre oder länger in Betrieb, sollten Sie mit Ihrem Fachbetrieb über einen Austausch gegen ein modernes Tanksystem sprechen.

Prüfungen durch Sachverständige

Unterirdische Anlagen jeder Größe und oberirdische Anlagen in Schutzgebieten mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern müssen vor der Inbetriebnahme, danach alle fünf Jahre (unterirdische Anlagen in Schutzgebieten alle zweieinhalb Jahre), bei der Stilllegung und bei wesentlichen Änderungen durch VAwS-Sachverständige überprüft werden. Auch oberirdische Anlagen in Überschwemmungsgebieten (mit mehr als 1.000 Litern) sind einmalig prüfpflichtig. Für die Veranlassung der Prüfungen sind Sie als Betreiber verantwortlich.

Schadensfälle/Versicherungsschutz/Rechtliches

Das Austreten von Heizöl über den Bereich der Heizöllageranlage (z. B. Auffangraum) hinaus ist der Wasserbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder der nächsten Polizeibehörde zu melden. Dies ist nicht erforderlich, wenn das ausgelaufene Heizöl mit einfachen technischen Mitteln (z. B. kleinflächiges Abstreuen und Aufnehmen mit Bindemitteln) vollständig beseitigt werden kann. Zur Beseitigung eines Schadens an Ihrer Anlage beauftragen Sie am besten einen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugelassenen Fachbetrieb, der über die geeignete Ausrüstung und Sachkenntnis verfügt und Arbeiten an der Tankanlage verrichten darf.

Es empfiehlt sich, eine ausreichende Versicherung abzuschließen. Auch hierbei kann ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb Vorteile bringen. So bieten Ihnen als Betreiber einer Heizölverbraucheranlage manche Versicherungen z. B. Rabatte, wenn Sie Ihre Anlage von einem Fachbetrieb regelmäßig warten und überprüfen oder eine neue Anlage aufstellen lassen.

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