Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Schutzgebietstypen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Bayern

Quelle: LfU

Warum Schutzgebiete?

Um die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erreichen und um eine Sicherung der Artenvielfalt und des Landschaftsbildes gewährleisten zu können, bedarf es Schutzgebiete, in denen diese Ziele vorrangig verfolgt werden können.

BayNatSchG und BNatSchG

Im Bayerischen (BayNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Kapitel 4) werden verschiedene nationale und internationale Schutzgebietskategorien unterschieden, die jeweils eigene, klar definierte Ziele verfolgen und in denen unterschiedliche Schutzvorschriften bestehen.
Die Zuständigkeiten reichen, je nach Schutzgebietstyp, von der EU-Kommission über die bayerische Staatsregierung bis zu den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten.

Internationale Schutzkategorien

  • NATURA 2000-(FFH- und SPA-)Gebiete
  • Biosphärenreservate
  • Feuchtgebiete mit internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete)

Nationale Schutzkategorien

  • Naturschutzgebiete
  • Nationalparke, Nationale Naturmonumente
  • Naturparke
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturdenkmäler
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
  • Gesetzlich geschützte Biotope