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Ansprechpartner - Natur
Untere Naturschutzbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden
Genehmigungsverfahren im Rahmen der Eingriffsregelung
Beratung in Naturschutzfragen
Auskünfte über Beschränkungen des Betretungsrechts
Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile
Zuständige Naturschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden und in Ausnahmefällen die Regierungen. Wenden Sie sich am besten zuerst an die Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Naturschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Unteren Naturschutzbehörden).Regierungen
Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes
Ausnahme und Befreiungen von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen
Ausweisung von Naturschutzgebieten
Zu dem jeweiligen Sachgebiet Naturschutz
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Natura 2000
Konzepte zur Landschaftsökologie
Landschaftsplanung; Landschaftsentwicklungskonzepte
Konzepte zur Erholungs,- Sport- und Freizeitnutzung
Biotopkartierung; Artenschutzkartierung
Rote Listen Pflanzen und Tiere
Arten- und Biotopschutzprogramme
Artenhilfsprogramme
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