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Verordnung (EU) 2024/1735 Netto-Null-Industrie-Verordnung - Net Zero Industry Act (NZIA)

Vollzitat: Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, 28. Juni 2024)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des Europäischischen Grünen Deals und der Verpflichtung bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Ziel dieser Verordnung ist es, bis 2030 mindestens 40 Prozent des jährlichen Einsatzbedarfes für Netto-Null-Technologien (wie zum Beispiel, Solar, Wind, Batterien und Elektrolyseuren) in der EU herzustellen.

Um die Bedingungen für Investitionen in grüne Technologien zu verbessern, legt die Verordnung Maßnahmen fest, die darauf abzielen,

  • das Risiko von Versorgungsunterbrechungen im Zusammenhang mit Netto-Null-Technologien, die voraussichtlich den Wettbewerb verzerren und den Binnenmarkt fragmentieren würden, zu verringern, indem insbesondere der Ausbau der Fertigungskapazitäten für Netto-Null-Technologien und ihrer Lieferketten geprüft und unterstützt wird,
  • einen Unionsmarkt für CO2-Speicherdienste zu schaffen,
  • die Nachfrage nach nachhaltigen und widerstandsfähigen Netto-Null-Technologien durch Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Auktionen und andere Formen der öffentlichen Intervention zu fördern,
  • die Kompetenzen durch die Unterstützung der Akademien zu verbessern, wodurch hochwertige Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden,
  • Innovationen durch die Einrichtung von Reallaboren für Netto-Null-Technologien, die Koordinierung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten durch die Lenkungsgruppe für den Strategieplan für Energietechnologie sowie durch die Nutzung der vorkommerziellen Auftragsvergabe und der Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen zu unterstützen;
  • die Fähigkeit der Union, das Versorgungsrisiko im Zusammenhang mit Netto-Null-Technologien zu überwachen und zu mindern, zu verbessern.

Für wen gilt die Regelung?

Die Kommission und die Mitgliedsstaaten sollen Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien unterstützen um die Verringerung der strategischen Abhängigkeiten von Netto-Null-Technologien und ihren Lieferketten in der Union sicherzustellen.
Hierfür legt die Verordnung zwei Richtwerte fest:

  • 40 Prozent des jährlichen Bedarfs der Union in Bezug auf die entsprechenden Technologien, die zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union für 2030 erforderlich sind
  • Höheren Unionsanteil für diese Technologien, um bis zum Jahr 2040 15 % der Weltproduktion zu erreichen.

Wer ist zuständig?

Die Bundesregierung ist derzeit mit den Vorbereitungen für die nationale Durchführung der Verordnung in Deutschland befasst.
Sie hat bis zum 30. Dezember 2024 Zeit, eine Behörde als zentrale Kontaktstelle zu errichten oder zu benennen.

Hinweise

Die Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 wurde am 28. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten und ab diesem Tag anwendbar (für einzelene Artikel gelten Ausnahmen).