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Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Ansprechpartner - Lärm

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Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte)

Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG
Beratung
Überwachung

Ansprechpartner über den Verwaltungsservice Bayern. Dort Behördenleistungen wählen und im Suchfeld Lärmschutz eingeben. Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Lärmschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Umweltingenieure).
Auf Ihren Wohnort zugeschnittene Informationen erhalten Sie, wenn Sie in der linken Spalte Ihren Wohnort eingeben.

 

Regierungen

Genehmigung von
- Anlagen der öffentlichen Stromversorgung,
- Abfallbeseitigungsanlagen,
- Tierkörperbeseitigungsanstalten

Zuständig sind die Sachgebiete 50 in den Regierungen. Im einzelnen sind dies:

Reg. von Oberbayern
Reg. von Niederbayern
Reg. von Oberfranken
Reg. von Mittelfranken
Reg. von Unterfranken
Reg. von Schwaben
Reg. der Oberpfalz

 

Bergamt Südbayern (zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) Bergamt Nordbayern (zuständig für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz)

Genehmigung und Überwachung von Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen (Bergwerke, Tagebaue, Aufbereitungen, Untergrundspeicher, Bohrungen, Besucherbergwerke- und höhlen)
Vollzug bergrechtlicher, arbeitssicherheitlicher und umweltrechtlicher Vorschriften (Bundesberggesetz, Bergverordnungen, Wassergesetze, Immissionsschutzgesetze, Naturschutzgesetze, Waldgesetze)

Regierung von Oberbayern - Bergamt Südbayern
Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern

 

Städte- und Gemeindeverwaltungen

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und als Verordnungen erlassen.

Adresse Ihrer Gemeinde / Stadtverwaltung

 

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Allgemeine Fragen zum Lärm- und Erschütterungsschutz bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
In Einzelfällen:
Begutachtung von Anlagen in Genehmigungsverfahren
Beratung vor und während der Planungsphase

Ihre Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)