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Klimaschutz - Überblick politischer Ziele und Maßnahmen

Quelle: IZU, BMWK, UBA, StMUV, EU, LfU, BMUV, Bayerische Staatsregierung

Im diesem Fachwissen finden Sie eine Zusammenstellung von Gesetzen und Maßnahmen zum Klimaschutz, die auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene erlassen oder in den letzten Jahren überarbeitet wurden.

1. Europäische Union

Das EU-Klimaschutzgesetz

Im Jahr 2021 verständigten sich die Mitgliedsländer der EU auf das EU-Klimaschutzgesetz, welches die Zielvorschläge des EU Green Deals und der Langzeitstrategie rechtlich verbindlich macht. Die Mitgliedsstaaten einigten sich darauf, bis 2030 ihren CO2-Ausstoß um 55 Prozent zu senken und bis 2050 eine Netto-Klimaneutralität zu erreichen. Im Anschluss daran werden negative Emissionen ab 2050 angestrebt. Die Kommission soll dazu ermächtigt werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, die der Erreichung dieser Ziele dienen. Das bedeutet, die EU-Kommission kann Rechtsakte ohne Gesetzescharakter zur Änderung oder Ergänzung von Rechtsvorschriften erlassen.
Zudem wird mit dem Gesetz ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der eine unabhängige Beratung zu den EU-Maßnahmen und Rechtsakten, den Klimazielen sowie zu Treibhausgasbudgets und deren Vereinbarkeit mit dem Europäischen Klimagesetz und den internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris bereitstellt.

Der Green Deal

Die EU-Kommission sieht den Klimawandel als die aktuell größte Herausforderung an, erkennt darin aber gleichzeitig eine Chance für die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmodells. Der Green Deal ist die konzeptionelle Grundlage dieses Wandels mit folgenden Zielen:
  • saubere Luft, sauberes Wasser, ein gesunder Boden und Biodiversität
  • sanierte, energieeffiziente Gebäude
  • gesundes und bezahlbares Essen
  • mehr öffentliche Verkehrsmittel
  • sauberere Energie und modernste saubere Technologien
  • langlebigere Produkte, die repariert, wiederverwertet und wiederverwendet werden können
  • zukunftsfähige Arbeitsplätze und Vermittlung der für den Übergang notwendigen Kompetenzen
  • weltweit wettbewerbsfähige und krisenfeste Industrie

Das Gesetzgebungspaket "Fit for 55"

Der Maßnahmenplan "Fit for 55" wurde am 14. Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgelegt und bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Er stellt damit eine Art Fahrplan dar. Klima-, energie- und verkehrsbezogene Rechtsvorschriften sollen überarbeitet und an die Ziele für 2030 bzw. 2050 angepasst werden. Darüber hinaus enthält das Paket einige neue Initiativen. "Fit for 55" enthält Entwürfe zu 12 Gesetzgebungsverfahren, die sich Ende 2021 in der Abstimmung und Umsetzung befinden.

2. Bundesrepublik Deutschland

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

Am 21. Juni 2023 wurde die Neufassung des nationalen Klimaschutzgesetzes vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Der Klimaschutz soll durch die Änderungen zukunftsorientierter und effektiver gestaltet werden. Die Novelle soll einen stärkeren Fokus auf zukünftige Emissionen setzen im Gegensatz zu vergangenen Zielverfehlungen. Statt einzelner fester Sektorenziele wird nun eine sektorübergreifende, mehrjährige Gesamtrechnung eingeführt, wodurch die Gesamtreduktion von Treibhausgasen im Fokus steht und nicht welcher Bereich wie viel eingespart hat. So soll Klimaschutz flexibler, sozial gerechter und volkswirtschaftlich effizient durchgesetzt werden können, da insbesondere die Bereiche mit den größten Einsparpotentialen ihre Emissionen mindern.

Das Klimaschutzprogramm 2030

Das Klimaschutzprogramm ist der Gesamtplan der Bundesregierung für die Klimaschutzpolitik. Es wurde am 14. Oktober 2023 beschlossen und listet Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Außerdem fördert das Programm mit Innovationen, Förderungen, gesetzlichen Standards und Anforderungen sowie mit einer Bepreisung von Treibhausgasen die Erreichung des Zwischenziels für 2030 (minus 65 Prozent). Neben den sektorübergreifenden Maßnahmen wie der CO2-Bepreisung enthält das Programm auch sektorenspezifische Anforderungen.

Der Klimaschutzplan 2050

Das Bundeskabinett hat den Klimaschutzplan 2050 am 14. November 2016 unter der Prämisse einer Klimaneutralität bis 2050 beschlossen. Inzwischen sieht das Klimaschutzgesetz eine Treibhausneutralität bis 2045 vor. Im Klimaschutzplan 2050 wurden erstmals Klimaschutzziele (Sektorziele) für einzelne Wirtschaftszweige definiert, diese sehen je nach Sektor Reduktionen zwischen ca. 30 und 60 Prozent gegenüber 1990 vor.

Die Klimaanpassungsstrategie

Am 17. Dezember 2008 wurde vom Bundeskabinett die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen. Die Strategie legte den Grundstein für einen mittelfristigen Prozess, in dem schrittweise mit den Bundesländern und anderen gesellschaftlichen Gruppen die Risiken des Klimawandels bewertet, der mögliche Handlungsbedarf benannt, die entsprechenden Ziele definiert sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden sollten.
Im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 wurde eine Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie beschlossen. Um die notwendige Anpassung an den Klimawandel in allen Bereichen voranzubringen, möchten die zuständigen Bundesministerien messbare Ziele in den Themenclustern Wasser, Infrastruktur, Land und Landnutzung, Wirtschaft, Gesundheit sowie Stadtentwicklung, Raumordnung und Bevölkerungsschutz entwickeln. Es werden außerdem übergreifende Ziele entwickelt, beispielsweise in der Klimaanpassungsplanung oder der Forschung.

Der Nationale Energie- und Klimaplan (NECP)

Die Energiewende und der Klimaschutz in der EU müssen über Ländergrenzen hinweg gedacht werden, um zu gelingen. Alle EU-Mitgliedstaaten sollten sie gemeinsam tragen und gestalten. Dieser Grundgedanke steht hinter dem Instrument des integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (National Energy and Climate Plan – NECP). Alle Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet in ihren NECPs für einen Zeitraum von 10 Jahren ausführlich Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitiken zu geben. Dies soll erreichen, dass die Energie- und Klimapolitiken vergleichbar dargestellt werden, wodurch sie untereinander abstimmbar sind. Außerdem ermöglichen die NECPs ein verlässliches Monitoring zur Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030.

3. Freistaat Bayern

Das Bayerische Klimaschutzgesetz

Das Bayerische Klimaschutzgesetz ist ein Instrument zur Eindämmung der Ursachen und Folgen des Klimawandels, sowie zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Es werden unter anderem Minderungsziele für CO2-Äquivalente festgelegt. Des Weiteren wird die Einrichtung weiterer Instrumente, wie z. B. ein Klimaschutzprogramm und ein Klimarat, vorgeschrieben. In der Änderung vom 23. Dezember 2022 wurden die Minderungsziele verschärft, indem das CO2-Äquivalent der Treibhausgasemissionen je Einwohner bis 2030 statt um 55 % nun um 65 % (zum Basisjahr 1990) gesenkt werden soll. Bayern soll jetzt schon 10 Jahre früher, nämlich spätestens bis 2040 klimaneutral sein. Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung haben das Ziel, nunmehr bis zum Jahr 2028 statt 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Für die Staatskanzlei und die Staatsministerien gilt diese Anforderung bereits schon im Jahr 2023.

Der Bayerische Klimarat

Im bayerischen Klimaschutzgesetz wird die Einrichtung eines Klimarats als Instrument zur fachlich unabhängigen Beratung und Ausrichtung der Klimapolitik in Bayern vorgeschrieben. Bayern strebt an in der Klimapolitik Treiber durch Vorbild zu sein. Der Bayerische Klimarat besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern und berät den Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz in Themen des Klimaschutzes und Klimawandels.

Die Bayerische Klimaallianz

Die Bayerische Klimaallianz ist ein Netzwerk aus bayerischen Unternehmen, Umweltverbänden, Institutionen aus Bildung und Forschung und weiteren Organisationen, das sich seit der Gründung 2004 für den Klimaschutz einsetzt. Ziele des Netzwerks sind unter anderem das Bewusstsein für das Thema Klimaschutz zu stärken, breit angelegte Informationen bereitzustellen, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu gemeinsamen Aktionen im Sinne eines nachhaltigen Klimaschutzes anzuregen. Der Informations- und Erfahrungsaustausch innerhalb des Netzwerks soll außerdem die Mitglieder beim effektiven und erfolgreichen Klimaschutz unterstützen.