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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Hebersicherung für Heizölverbraucheranlagen: Muss in Heizölverbraucheranlagen grundsätzlich eine Hebersicherung vorhanden sein?

Antwort von: LfU; Herr Wagner

Bei Heizölverbraucheranlagen, bei denen die Leitung vom Behälter zum Brenner so verlegt ist, dass ihre tiefste Stelle sich unterhalb des maximal möglichen Flüssigkeitsspiegels im Behälter befindet, kann durch Heberwirkung der Lagerbehälter entleert werden.

§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AwSV verlangt für Saugleitungen (z. B. die Leitung vom Behälter zum Brenner), dass die Flüssigkeitssäule bei Undichtheiten abreißt und eine Heberwirkung ausgeschlossen ist. Dazu muss die Saugleitung mit stetigem Gefälle zu dem Behälter verlegt werden, aus dem gesaugt wird. Dies kann bei Heizölverbraucheranlagen nicht realisiert werden, wenn Behälter und Brenner sich auf der gleichen Ebene (meist der Keller) befinden. Für solche Fälle ist eine Hebersicherung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden.