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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Stoffe mit unterschiedlicher WGK: Welche Wassergefährdungsklasse (WGK) ist maßgeblich, wenn Stoffe mit unterschiedlicher WGK in einer Anlage in unterschiedlichen Behältern aufbewahrt werden?
In einem Fasslager befinden sich 4 m3 Stoffe der WGK 3 und 96 m3 der WGK 1.
In einer Anlage mit Stoffen unterschiedlicher WGK in getrennten Behältern ist als maßgebende WGK die höchste WGK in der Anlage anzusetzen, sofern der Anteil von Stoffen der höchsten WGK 3 % des Gesamtvolumens (bei Flüssigkeiten) bzw. der Gesamtmasse (bei Feststoffen und Gasen) überschreitet. Ist der Anteil niedriger, ist die nächst niedrigere WGK anzusetzen, unabhängig davon, ob tatsächlich Stoffe dieser WGK in der Anlage vorhanden sind. Diese Regelung gilt auch bei Behältern mit mehreren Kammern.
Im oben genannten Fall gilt damit die WGK 3.
Weiteres Beispiel
In einem Fasslager befinden sich 2 m3 Stoffe der WGK 3 und 98 m3 Stoffe der WGK 1. Hier werden die 3 % nicht überschritten, die maßgebende WGK ist damit 2 (die nächst niedrigere WGK ausgehend von der höchsten vorhandenen).
Weiterführende Informationen
Links
- Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Hinweise zur Anlagenabgrenzung - Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- LfU-Hauptangebot: Fachinformationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Kurzinfo zur AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen