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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Volumen einer Galvanikanlage: Wie errechnet sich nach AwSV das maßgebende Volumen einer Galvanikanlage?

Antwort von: LfU

Entscheidend ist die Abgrenzung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in einer Galvanik. Nach bayerischem Vollzug und auch nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Galvano- und Oberflächentechnik ist eine "Galvanikanlage" nicht eine Anlage nach AwSV, sondern besteht aus mehreren AwSV-Anlagen.

Grundsätzlich kann jedes Behandlungsbecken als AwSV-Anlage gesehen werden (Entfettung, Spüle, Dekapierung, Chromatierung, Beize usw.). Becken und Behälter, die mit anderen Becken Flüssigkeit austauschen, gehören im Regelfall zu einer Anlage (z. B. eine dreistufige Kaskadenspüle ist nicht in drei Anlagen aufzuteilen). Zu einer Anlage gehören daher auch Filter, Nachschärfeinrichtungen u. ä. eines Behandlungsbades sowie die Rohrleitungen dazwischen.

Das maßgebende Volumen ist für jede dieser Anlagen einzeln zu bestimmen und ergibt sich aus dem tatsächlichen Rauminhalt an Behandlungslösung im Becken. Das heißt, für eine "Galvanikanlage" gibt es nicht ein maßgebendes Volumen, sondern für jede AwSV-Anlage in der Galvanik ist das maßgebende Volumen separat zu bestimmen.