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Genehmigungsunterlagen in Wasserrechtsverfahren: Welche Genehmigungsunterlagen müssen in Wasserrechtsverfahren vorgelegt werden?
Antwort von: LfU
Antworten auf diese Frage gibt die Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV).
Grundsätzlich wird die Beibringung folgender Unterlagen gefordert:
- Erläuterung (§ 5)
- ein Übersichtslageplan (§ 6)
- ein Lageplan (§7)
- Bauzeichnungen (§ 8)
- eine Bescheinigung der Standsicherheit (§ 9)
- ein Eignungsnachweis der zu betreibenden Anlage, der Anlagenteile oder technischen Sicherheitsvorkehrungen (§ 10)
- ein Bauwerksverzeichnis sowie Angaben über Unterhaltungspflichtige und Kostenbeiträge(§ 11) und
- ein Grundstücksverzeichnis (§ 12).