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Branchenspezifische Hinweise für Abwassereinleitungen aus Industrie- und Gewerbebetrieben nach dem Stand der Technik

Quelle: LfU

Wenn Sie Abwasser einleiten, müssen Sie dieses nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens nach dem Stand der Technik reinigen.

Die Anforderungen, die Sie einhalten müssen - die sogenannten Einleitungsbedingungen - sind branchenspezifisch in den Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt. Dort finden Sie u.a. auch Grenzwerte für BSB, CSB, Schwermetalle und andere Schadstoffe.

Ergänzend zu den jeweiligen Anhängen gibt das LfU (vormals LfW) für Sie branchenspezifische Hinweise zusammengestellt mit hilfreichen Informationen u.a. zu
- Genehmigungsverfahren
- Probennahme
- dem Stand der Technik Für die Einleitung von einigen Schadstoffen in oberirdische Gewässer oder in öffentliche Abwasseranlagen existieren derzeit keine verbindlichen Einleitwerte. Hinweise, Orientierungswerte und Empfehlungen für die Praxis zur Einleitung von Wässern mit Restbelastungen dieser Schadstoffe finden Sie im folgenden Merkblatt: