- Startseite
- >> Natur
- >> Fragenkatalog
- >> Detailseite
Biotopkartierung : Sind in der Biotopkartierung erfasste Biotope gesetzlich geschützt?
Antwort von: LfU
In der amtlichen Biotopkartierung von Bayern werden schutzwürdige, seltene und wertvolle Lebensräume für gefährdete Tiere und Pflanzen erfasst. Die Biotopkartierung hat weder das Ziel noch die rechtlichen Möglichkeiten, naturschutzfachlich wertvolle Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstücksbesitzern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Sie stellt lediglich eine Bestandsaufnahme der natürlichen Umgebung dar.
Rechtliche Einschränkungen in den Gebieten können sich ergeben aus
- bestehenden Gesetzen, etwa dem Art. 13d und 13e des Bayerischen Naturschutzgesetzes, die bestimmte Biotoptypen unter besonderen Schutz stellen sowie
- Schutzgebietsverordnungen.