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Umwelt- und Klimapakt Bayern: Wer kann am Umwelt- und Klimapakt teilnehmen und welche Anforderungen sind zu erfüllen?
Wer kann grundsätzlich am Umwelt- und Klimapakt Bayern teilnehmen?
Der Umwelt- und Klimapakt ist kostenfrei und steht allen bayerischen Unternehmen und Betrieben gleich welcher Größe offen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist freiwillig praktizierter betrieblicher Umwelt-/Klimaschutz, der über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.
Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen müssen erfüllt werden?
Um teilnehmen zu können, muss mindestens eine der definierten Leistungen aus Leistungskatalog A in den drei Jahren vor Antragstellung erbracht worden sein. Wer im Leistungskatalog A nicht fündig wird, kann dem Umwelt- und Klimapakt auch über Leistungskatalog B beitreten oder eine vergleichbare Leistung einbringen. Die Leistungen müssen qualitativ und quantitativ den Zielsetzungen und Inhalten des Umwelt- und Klimapakts entsprechen und über die rechtlichen Anforderungen hinausgehen. Leistungen, die an Standorten außerhalb Bayerns erbracht werden, können nicht anerkannt werden.
A: Teilnahme durch definierte Leistungen:
- Umweltmanagementsystem nach EMAS
- Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001
- Teilnahme am ÖKOPROFIT (Ökologisches Projekt für integrierte Umwelttechnik)
- Zertifizierung "Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe" (QuB)
- Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
- Erfüllung der Kriterienliste für Hotellerie und Gastronomie
- Erfüllung der Kriterienliste des Bayerischen Handwerkstages (50-Punkte-Programm)
- Erfüllung der Teilnahmekriterien für Verwaltungs- und Bürobetriebe (50-Punkte-Programm)
B: Teilnahme durch sonstige wesentliche Einzelleistungen oder Zusagen:
- zum Klimaschutz durch Verminderung der CO₂-Emissionen und anderer Treibhausgase
sowie weitere geeignete und anerkannte Maßnahmen, - zum integrierten Umweltschutz,
- zum Nachhaltigkeitsmanagement/-bericht nach einem anerkannten Standard,
- als konkrete Umweltleistungen im Rahmen der Initiative Responsible Care,
- zur Energieeinsparung,
- zur Steigerung der Energieeffizienz, z.B. im Rahmen eines Energieeffizienznetzwerks,
- zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft,
- zur Verbesserung des Immissionsschutzes,
- zum erhöhten Einsatz Nachwachsender Rohstoffe,
- zur Sicherung einer umweltgerechten Mobilität,
- zur Förderung des Gewässerschutzes,
- zur Förderung des Naturschutzes und der Biodiversität,
- zur Verbesserung des Bodenschutzes oder
- zur Verringerung des betrieblichen Einsatzes besonders umweltschädlicher Stoffe,
z. B. durch die freiwillige Einführung umweltschonender Ersatzstoffe
- Beteiligung an der Erstellung und Umsetzung branchenspezifischer Umweltkonzepte
- Zusage anderweitiger freiwilliger Umweltleistungen für den Verband oder seine Mitgliedsunternehmen/-betriebe.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung zur Aufnahme in den Teilnehmerkreis erfolgt über das Webportal des Umwelt- und Klimapakts Bayern.
Wann endet die Teilnahme?
Die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt endet nach drei Jahren automatisch oder kann verlängert werden. Mit jeder Verlängerung muss eine weitere Umweltleistung nach den Kriterien A oder B zur Teilnahme erbracht werden. Als weitere Umweltleistung zählt auch eine Verlängerung von EMAS, ISO 14001, ISO 50001, QuB oder Ökoprofit.
Kontakt zur Geschäftsstelle:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre freiwillige Umweltleistung für eine Teilnahme ausreicht, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle des Umwelt- und Klimapakts Bayern in Verbindung.
Telefon: 089 / 9214-2287
E-Mail: umweltpakt.bayern@stmuv.bayern.de